Wahlkothsasse?

Hallo,

Bei einer erneuten Vertiefung in die Ahnenforschung stiess ich bei
Hildesheim auf den "Beruf" des Wahlkothsassen.

Bei den bäuerlichen Berufen sind mir Kothsasse, Brinksitzer oder Halbspänner
mittlerweiler durchaus geläufig, nur den oben genannten Wahl-Kothsassen kann
ich nicht einordnen.
Bedeutet das Wahl, dass der Kothsasse sich den Ort ausgewählt hat oder hat
das Wahl andere Wurzeln?

Das Kirchenbuch ist auch derart deutlich geschrieben, dass ein Verlesen rel.
unwahrscheinlich erscheint.

Mit bestem Dank für Eure Hilfen

Ein neugieriger

Ralf

Guten Morgen!

Was genau ein Wahlkothasse ist, wei� ich auch nicht, aber:
Im Mittelalter war ein Kotsasse ein Koss�te.
Er besass also eine Kote = Kathe und war ein K�thner. Er mag ein kleiner
Bauer gewesen sein, im Gegensatz zu den H�fnern.
Im Brandenurgischen h�rte ich einmal die Bezeichnung Kotser Lange, f�r einen
bestimmten Kleinbauern.

Im Kirchenbuch mag das Wort zwar so geschrieben sein, aber vielleicht nach
dem Geh�rten

MfG Margrit Original Message -----

Hallo Ralf,

ich habe noch einmal bei Werner K�cherthal "Bezeichnung der Bauernh�fe und
der Bauern im Gebiete des fr�heren F�rstentums Braunschweig-Wolfenb�ttel und
des fr�heren F�rstentums Hildesheim" nachgelesen, konnte aber den Begriff
Wahlkothsasse nicht finden.

Meine Vermutung: es k�nnte sich um einen ehemaligen Anbauern handeln, der
durch Zustimmung der anderen Voll-, Halbsp�nner und Kot(h)sa�en zum
Kot(h)sa� gew�hlt wurde, wodurch er Anteile an dem gemeinsamen Besitz
erhielt (Weiderecht, Holzrecht).

Das Kot(h)sassen Recht war ja recht kompliziert und durch die Abl�sung um
1840 im Braunschweigischen verloren sich viele Pflichten und Reche, die
vorher an den Grundbesitz gebunden waren, z. B. Spanndienst f�r den Grund-
oder Landesherrn. Weiterhin gab es ausf�hrliche Vorschriften �ber Dauer von
Hochzeitsfeiern.

So hie� es beispielsweise in der Landesordnung von 1647 - Verl�bnis- und
Hochzeitsordnung

- Art. 25 bestimmt die Verminderung der Verl�bniskosten bei den Ackerleuten,
Halbsp�nnern, Kotleuten und deren Kindern durch Beschr�nkung der Zahl der
G�ste, der Zahl der G�nge (nur 4 Essen) und der Menge des zu vertrinkenden
Bieres (Ackermann und Halbsp�nner nicht mehr als 2 Tonnen, der K�ter nicht
mehr als 1 Tonne)

weitere Beschr�nkungen: Keine Speisung �ber 2 Tage und zu jeder Mahlzeit
nicht mehr als 4 Essen oder Gerichte nebst Butter und K�se und zum Trunk auf
jedem Tisch nicht �ber eine Tonne Breyhan oder Bier.

Art. 82 Ehestiftungen von Ackerleuten, Halbsp�nnern und K�tern sind durch
die Gutsherren zu konfirmieren.

Kleiderordnungen galten nocht bis Ende des 19. Jahrhunderts.

Na ja, die "gute" alte Zeit!

Ruth

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo Margrit,

<< Im Mittelalter war ein Kotsasse ein Kossäte. >>

nicht nur im Mittelalter - die Bezeichnung "Kossäte" u.ä. wurde offiziell bis weit ins 19. Jh. hinein verwendet und dann erst von
"Ökonom", "Landwirt" etc. abgelöst.

Viele Grüße,

Jürgen