Vz 1819

Guten Tag, Kaj!

c.p. bedeutet "cum pertinenties" = mit den dazugehörigen Grundstücken (Wald, Wiese, Acker).
1/2 Haus ist ein kleines Haus, nicht etwa die Hälfte eines ganzen Hauses.
Viel Erfolg!

Ein schönes Wochenende!

Klaus (Stahl)

"Kaj Ahlburg" <kahlburg@post5.tele.dk> schrieb:

"1/2 Haus" oder "1/2 Erbe" sind in Alt-Mecklenburg Normative, auf deren
Grundlage Steuer- und Abgabenlasten f�r den Besitzer berechnet wurden. In
den St�dten waren alle Hausgrundst�cke danach taxiert (unabh�ngig davon, ob
und in welcher Gr��e sie bebaut waren). Nach welchen tats�chlichen Kriterien
das erfolgte, war (bisher) nicht feststellbar.

In Rostock, der gr��ten meckl. Stadt, unterschied man in der Besteuerung m.
W.: 1 Haus (Erbe), 1/2 Haus (Erbe), 1/4 Haus (Erbe = Bude) und sgn.
"Wohnkeller" (= 1/8 Haus). Andere St�dte kannten wohl nur die ersten drei
Besitzgr��en.

Peter