Vormundschaft um 1720

Hallo Liste,

weiß jemand wie das mit der Vormundschaft um 1720 geregelt war und ob es eventuell noch Aufzeichnungen darüber gibt. Mein derzeitiger Spitzenahn stirbt 1720 in Parchim, seine Frau ein halbes Jahr später. Die Kinder sind zwischen 9 und 4 Jahre alt. Bis auf einen taucht keiner mehr in den Kirchenbüchern auf. Dieses eine ist nicht nur der Jüngste sondern er übt später den gleichen Beruf aus wie sein Vater, Tabakspinner.
Da ich bei dem Vater im Augenblick nicht weiterkomme erhoffe ich mir natürlich neue Ansatzpunkte. Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.

Gruß aus Berlin

Matthias

Hallo Matthias,

inwieweit es rechtliche Vorschriften gab, wei� ich nicht, aber ich kann Dir von dem berichten, was mir bisher untergekommen ist.
In meiner eigenen Familie, allerdings etwa 100 Jahre sp�ter werden die minoren Kinder in der Verwandtschaft verteilt. In dem Fall zu Onkel und Gro�vater m�tterlicherseits. Das bedeutete die Verschickung in verschiedene Kirchspiele.
Bei der Suche hatte ich letztens einen Zufallsfund, aus dem 18. od. 17.Jh. (habe ich nicht mehr im Kopf): Fremde, arme Leute starben im Kirchspiel und hinterlie�en 2 elende kleine T�chter, die ihr Brot noch nicht selbst verdienen konnten. Das eine M�dchen wurde vom Pastor aufgenommen, das andere vom M�ller.
Diese Aufzeichnung findet sich als Bemerkung im KB.

Da auch Kinder um die 10 Jahre damals schon �blicherweise als Junge, Dirn oder Hofg�nger dienten, durchaus auch weit entfernt auf fremden H�fen, w�rde ich denken, die Kinder wurden aufgeteilt. In der Verwandtschaft, oder, falls n�cht vorhanden, aufgenommen von Mitb�rgern, die sich bereit fanden. M�glicherweise wurde das j�ngste Kind vom Nachfolger der Eltern �bernommen. Vielleicht hatte die Mutter in dem halben Jahr den Nachfolger ihres Mannes auch bereits geheiratet, was ja nicht un�blich war.

Ich hatte auch mal einen Hauswirth (Br�ggemann) in meiner Familie, der mit seiner Frau fr�h starb. Alle Kinder waren noch klein und verschwinden aus dem Kirchspiel. Danach gibt es 2 verschiedene Hauswirthe auf der Hofstelle und dann wieder einen Br�ggemann. Dieser Br�ggemann ist ein sicherer direkter Ahne. Leider konnte ich nie beweisen, ob dieser und der �ltere zusammengeh�ren. Bis ich dann �ber das Staatsarchiv Schwerin an die Akten der Hofstelle gekommen bin. Die beiden Br�ggemann waren Vater und Sohn. Die Kinder sind eindeutig nach dem Tod der Eltern nicht im KS aufgewachsen. Die beiden anderen haben die Hofstelle auf eine begrenzte Zeit zugesprochen bekommen. Der Sohn war von Anfang an als Nachfolger vorgesehen. Inzwischen habe ich durch Zufall die Heirat des Sohnes in einem anderen KS gefunden. Nun hoffe ich herauszufinden, ob in diesem KS vielleicht die vermutete Verwandtschaft sitzt, bei der er aufgewachsen ist.

Mein Vorschlag w�re also, Verwandte suchen und in die Volksz�hlung von 1751 zu sehen. Vielleicht findet sich der eine oder andere da noch wieder.

Viel Gl�ck

Silke

Hallo Liste,

wei� jemand wie das mit der Vormundschaft um 1720 geregelt war und ob es eventuell noch Aufzeichnungen dar�ber gibt. Mein derzeitiger Spitzenahn stirbt 1720 in Parchim, seine Frau ein halbes Jahr sp�ter. Die Kinder sind zwischen 9 und 4 Jahre alt. Bis auf einen taucht keiner mehr in den Kirchenb�chern auf. Dieses eine ist nicht nur der J�ngste sondern er �bt sp�ter den gleichen Beruf aus wie sein Vater, Tabakspinner.
Da ich bei dem Vater im Augenblick nicht weiterkomme erhoffe ich mir nat�rlich neue Ansatzpunkte. Ich w�rde mich �ber jeden Hinweis freuen.

Hallo Silke Sarnow,

ich habe Deinen Vorschlag zur Suche der minorennen Kinder und Deine Suche
nach Brüggemann gelesen.
Wo finde ich die Volkszählungsliste von 1751 für Klütz in
Nordwestmecklenburg ?
Vielen Dank für eine Rückantwort
Jürgen (Heitmann)
Hannover

Hallo Matthias,

�ber die gesetzlichen Regelungen, vor allem zu dieser fr�hen Zeit, wei� ich auch nichts Genaues. Aber wie Silke auch schrieb, war es �blich, Kinder zu Verwandten zu geben, auch au�erhalb des Kirchspiels. Vor allem, wenn es mehrere Kinder unter 14 waren, wurden sie auf verschiedene Familien aufgeteilt, um die Belastung f�r die Aufnehmer zu verringern. Manchmal blieben sie auch beim neuen Hauswirt/B�dner, falls es Hauswirte bzw. B�dner waren.

Normalerweise wurden vom Amt mehrere Vorm�nder f�r die Minderj�hrigen (bis 21 Jahre?) eingesetzt, die sich auch darum zu k�mmern hatten, dass die Kinder zu gegebener Zeit ihr Erbteil erhielten. Die Vorm�nder waren aber normalerweise NICHT die aufnehmenden Familien, sondern zuverl�ssige Dorfbewohner, die auch nicht verwandt sein mussten!
Die Familien, die Kinder aufnahmen - im 19. Jhd. habe ich etliche Tagel�hner-/Einliegerfamilien gefunden - bekamen daf�r eine Entsch�digung (teils in Geld, teils in Naturalien), bis die Kinder konfirmiert waren und sich danach als Magd oder Knecht verdingen konnten. Manche Familien haben mehrere, nicht mit ihnen verwandte, Kinder aufgenommen, vermutlich, um durch die Entsch�digung ihr Einkommen etwas aufzubessern.

In ein oder zwei F�llen sind Kinder auch vom Pastor oder Lehrer aufgenommen worden, wenn ihnen bei der eigenen Verwandtschaft k�rperliche oder geistige Verwahrlosung drohten.

Im 18. Jhd. habe ich auch gefunden, dass der Dorfschulze verantwortlich f�r die geeignete Unterbringung war. In einem Fall setzte sich die Dorfgemeinschaft f�r die Kinder ein, weil sie in der Pflegefamilie sehr vernachl�ssigt wurden.

Ich nehme an, dass es in der Handhabung keinen Unterschied zwischen Stadt (Parchim) und Land gab.

Du musst Dich also in der weiteren Umgebung umsehen, ob vielleicht Verwandte in Nachbarkirchspielen wohnten, die die Kinder aufgenommen haben k�nnten. Manchmal hat man auch Gl�ck und findet im LHA Schwerin Unterlagen.

Viel Erfolg!

Anne (Schwarm)