Hallo Matthias,
�ber die gesetzlichen Regelungen, vor allem zu dieser fr�hen Zeit, wei� ich auch nichts Genaues. Aber wie Silke auch schrieb, war es �blich, Kinder zu Verwandten zu geben, auch au�erhalb des Kirchspiels. Vor allem, wenn es mehrere Kinder unter 14 waren, wurden sie auf verschiedene Familien aufgeteilt, um die Belastung f�r die Aufnehmer zu verringern. Manchmal blieben sie auch beim neuen Hauswirt/B�dner, falls es Hauswirte bzw. B�dner waren.
Normalerweise wurden vom Amt mehrere Vorm�nder f�r die Minderj�hrigen (bis 21 Jahre?) eingesetzt, die sich auch darum zu k�mmern hatten, dass die Kinder zu gegebener Zeit ihr Erbteil erhielten. Die Vorm�nder waren aber normalerweise NICHT die aufnehmenden Familien, sondern zuverl�ssige Dorfbewohner, die auch nicht verwandt sein mussten!
Die Familien, die Kinder aufnahmen - im 19. Jhd. habe ich etliche Tagel�hner-/Einliegerfamilien gefunden - bekamen daf�r eine Entsch�digung (teils in Geld, teils in Naturalien), bis die Kinder konfirmiert waren und sich danach als Magd oder Knecht verdingen konnten. Manche Familien haben mehrere, nicht mit ihnen verwandte, Kinder aufgenommen, vermutlich, um durch die Entsch�digung ihr Einkommen etwas aufzubessern.
In ein oder zwei F�llen sind Kinder auch vom Pastor oder Lehrer aufgenommen worden, wenn ihnen bei der eigenen Verwandtschaft k�rperliche oder geistige Verwahrlosung drohten.
Im 18. Jhd. habe ich auch gefunden, dass der Dorfschulze verantwortlich f�r die geeignete Unterbringung war. In einem Fall setzte sich die Dorfgemeinschaft f�r die Kinder ein, weil sie in der Pflegefamilie sehr vernachl�ssigt wurden.
Ich nehme an, dass es in der Handhabung keinen Unterschied zwischen Stadt (Parchim) und Land gab.
Du musst Dich also in der weiteren Umgebung umsehen, ob vielleicht Verwandte in Nachbarkirchspielen wohnten, die die Kinder aufgenommen haben k�nnten. Manchmal hat man auch Gl�ck und findet im LHA Schwerin Unterlagen.
Viel Erfolg!
Anne (Schwarm)