Vormundschaft Anfang des 18. Jahrhundert, beim Tod der Mutter

Hallo liebe Mitforscher,

habe in einer Urkunde von 1703, in der es u.a. um den Tod einer Mutter geht,
herausgelesen, daß deren 3 minderjährige Kinder (4,6 und 10 Jahre alt) einen
Vormund bekamen, obwohl ja der Vater noch da war, der jedoch alsbald wieder
heiratete.
Ein Stadtarchiv-Mitarbeiter erklärte mir, auf meine Frage hin, daß dies
damals durchaus üblich war, da man verhindern wollte, daß wenn der Vater wieder
heiratet, die Kinder aus der Vorehe nicht benachteiligt werden.

Hat jemand schon mal etwas von diesen Vormundschaften, bzw. dieser
Vorgehensweise gehört ?
Oder so eine, bzw.eine andere Erklärung dafür ?

Der Vormund der Kinder trug den selben Familiennamen, wie der Vater der
Kinder ?! Waren der Vormund und der Vater verwandt ? War das üblich ?

Zu guter Letzt noch etwas Weiteres, was ich nicht verstehe, aus einer
anderen Urkunde, in welcher es um den Tod dieses Vaters, 10 Jahre später, geht.
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten "Theilzettel", wohl so etwas wie
eine Urkunde, in welcher festgelegt wird, wie, und unter wen, das Erbe
aufgeteilt wird.
Es sind 3 Personen (=Erben?) unter welchen aufgeteilt wird, nämlich die
Witwe (=2.Ehefrau), eine Tochter (eines der 3 Kinder, das jüngste, für welche
damals ein Vormund bestellt wurde, inzwischen 14-jährig) und eine Margaretha des
gleichen Familiennamnes, wie der verstorbene Vater, welche 50-jährig ist
(?!).
Um wen könnte es sich bei dieser 3. Erbin, dieser 50-jährigen Margaretha
handeln ?
Kann man davon ausgehen, daß die 2 weiteren, beim Tod der Mutter
minderjährigen Kinder (welche ja jetzt, zum Zeitpunkt des Todes des Vaters 16 bzw. 20
Jahre alt waren) nun verstorben waren, oder kamen diese, aus irgendwelchen
Gründen als Erben nicht in Frage, sondern nur die jüngste Tochter ?

Vielen Dank bereits vorab für Euer feedback !

Viele Grüße

Christian

Ich (unwissender) schreib mal meine Gedanken zwischen die Zeilen:

Zu guter Letzt noch etwas Weiteres, was ich nicht verstehe, aus einer anderen Urkunde, in welcher es um den Tod dieses Vaters, 10 Jahre sp�ter, geht.

Es sind 3 Personen (=Erben?) unter welchen aufgeteilt wird, n�mlich die Witwe (=2.Ehefrau),

braucht glaube ich keine Erkl�rung, ist heute noch so.

eine Tochter (eines der 3 Kinder, das j�ngste, f�r welche damals ein Vormund bestellt wurde, inzwischen 14-j�hrig)

Das Kind braucht eine Mittgift wenn es heiraten wollte. Waren die anderen Kinder schon verheiratet? Eventuell h�tten S�hne nichts bekommen

und eine Margaretha des gleichen Familiennamnes, wie der verstorbene Vater, welche 50-j�hrig ist
  

Eventuell Schwester oder Cousine des Verstorbenen?

vielleicht hilfts ja weiter