Hallo zusammen,
auf der Suche nach der Heirat (ca 1812/1814) zwischen Anna Maria Lahis (*16.5.1793 in Queidersbach) und Michael Stutzenberger
gehe ich einen neuen Ansatz an.
Der Vater Peter Lahis verstarb +1804 in Trippstadt und die Mutter Barbara Klingel +1808 in Ramstein.
Die Geburtsdaten aller da noch lebenden Kinder sind: 1782, 1785, 1789, 1790, 1793, 1801.
Das bedeutet, dass einige der Kinder beim Tod der Eltern noch minderjährig waren.
Wurden die minderjährigen Kindern einem Vormund unterstellt? Wo findet man entsprechende Unterlagen?
Wie war die übliche Praxis? Werden volljährige Geschwister zu Vormündern? Wo lebten die Kinder, wenn es ein externer Vormund gibt? Wo, wenn ein Geschwister der/die Vormmunde sind?
Zwei der Kinder heirateten in Schifferstadt - aber nicht meine Anna Maria.
Gruß
Ralf (Stutzenberger)
Sehr geehrter Herr Stutzenberger !
Die Vormundschaft wurde in den Jahren 1804 und 1808 durch den Code Civil geregelt, den ich aber nicht kenne. Eine Vormundschaft war nur nötig, wenn die Kinder Vermögen geerbt hatten. Ein Bruder als Vormund kam nicht vor, weil es dabei Konflikte bei gemeinsamem Vermögen gegeben hätte.
Die Vormünder erscheinen noch am ehesten in den Notariatsakten (im Landesarchiv Speyer), aber eben auch nur, wenn es etwas zu beurkunden gab, z. B. die Ausgabe des Waisenvermögens als Kredit an jemanden.
Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser
Hallo Ralf,
in meiner Familie war es so , dass mein Ur-Grossvater eine Hilfe von
der Kirche bekam , als meine Ur-Grossmutter verstarb.
Meine Oma war die aelteste damals mit 9 Jahren und hatte noch 4
juengere Geschwister .
Mein Ur-Grossvater arbeitete als Bergmann in Bochum und haette das nie
alleine geschafft mit 5 minderjaehrigen Kindern.
Spaeter heiratete er die Frau und sie bekamen noch 3 Kinder !
Das war allerdings 1914 .
Aber vielleicht findest du auch etwas in Kirchenbuechern (evtl
Waisenhaeusern )
Oder manchmal haben auch Onkel oder Tanten sich der Kinder angenommen
!?
Weiterhin viel Erfolg
Gruesse
Sabine (Franz)