Liebe Niederschlesier,
nachdem mehrere Beitr�ge zur Verfahrensweise der
Standes�mter in Polen kamen, m�chte ich darauf
hinweisen, dass es leider amtliche Vorschrift ist:
1. Das Standesamt ist verpflichtet, mit Personen im
Ausland nur �ber das Konsulat zu korrespondieren.
2. Die Geb�hr erh�lt das Konsulat, das Standesamt
nichts.
3. Preiswerter ist es, vor Ort vorzusprechen,
zumindest, wenn man mehrere Personen sucht. Alles, was
�lter als 100 Jahre alt ist, also jetzt vor 1901/1902,
geht ans zust�ndige Staatsarchiv, ist dann aber auch
preiswerter :). Ausserdem d�rfen die Archive direkt
mit Ihnen korrespondieren. Auch hier kann man direkt
vorsprechen.
4. Es ist ebenso amtliche Vorschrift, dass Ihnen in
Polnisch geantwortet ist. In Deutschland ist das
�brigens meines Wissens nicht Pflicht, aber Praxis
(selbst in die USA wird auf Deutsch geantwortet).
5. Die polnische Beh�rde stellt eine polnischsprachige
Urkunde aus, die damit rechtsg�ltig ist. Auf dem
modernen Formular sind aber einige Angaben nicht mehr
vorgesehen. Ausserdem werden (meistens) die polnischen
Varianten von Orts- und Personennamen benutzt.
6. Wenn Sie dies nicht m�chten, sollten Sie
ausdr�cklich um Kopie oder Abschrift des
Originaleintrages bitten und darauf hinweisen, dass
Sie keine amtliche Urkunde ben�tigen, sondern die
Daten.
7. Wenn Sie Hilfe brauchen, einen Brief in Polnisch zu
formulieren oder die Antwort �bersetzen zu lassen,
lassen Sie besser die Finger von
"Internet-�bersetzungsmaschinen", das schafft mehr
Verwirrung als es hilft.
8. Ich helfe Ihnen gerne, Texte zu �bersetzen. E-Mail
bitte direkt an mich sonjastankowski@yahoo.de
Herzliche Gr�sse aus Leipzsch,
Sonja Stankowski