Guten Morgen.
In einer Heiratsurkunde aus dem Jahre 1871 wird der Vater der Braut, einundf�nfzig Jahre alt zum Zeitpunkt der Heirat seiner Tochter, als "Vorbehaltsmann" bezeichnet.
Die Internetsuche weist einige Links aus, wo dieser Begriff genannt und eine Erkl�rung gesucht wird, jedoch keine Erkl�rung des Begriffs selbst.
Kennt jemand die Bedeutung dieses Begriffs "Vorbehaltsmann"?
Besten Dank,
J�rg (Weinkauf)