Voraussetzungen zum Heiraten um 1860

Hallo Liste,

weiß jemand von Euch unter welchen voraussetzungen man früher Heiraten durfte? Meine Urururgroßelterb haben um 1860 auf Helgoland geheiratet, wohnten aber beide in Ehestorf bei Hamburg. Welchen Grund konnten sie gehabt haben??. Kann des daran liegen, daß er 12 Jahre jünger war als sie oder, daß sein Vater ein normaler Arbeiter, ihrer aber Lehrer gewesen ist oder kann es daran liegen, daß sie aus Niedersachsen und er aus Sachsen kam???

Wer weiß mehr???

Gruß

Jens (Hofstaedt)

Hallo Jens,

die Insel Helgoland war um 1860 Ausland. Erst am 1.Juli.1890 kam
Helgoland aus britischem Besitz wieder an das Deutsche Reich zurück.
Seit 1714 war die Insel dänisch, ab 1807 britisch.

Möglicherweise war das der Grund, weshalb Deine Urururgroßeltern um 1860
auf Helgoland geheiratet hatten - sie mußten dort, wohl anders als
zuhause, noch dazu unter Grundherrschaft, niemanden um Erlaubnis zur
Eheschließung fragen.

Viele Grüße,

Jürgen

Hallo zusammen,

Zum Helgolandthema habe ich gerade eine ungenealogisches Fundst�ck vor
Augen, das aber in den Zusammenhang passt. Bin gerade in Fritz Reuters "Ut
mine Festungstid" vertieft. Auf Seite 85 meiner Ausgabe sind gerade (1837 -
zwischen Restauration und Revolution) zwei Mitgefangene Reuters,
Festungsinsassen wie er, 6 Tage nach ihrer Flucht aus einer preu�ischen
Festung, in der sie wie Reuter wegen ihrer Teilnahme an einer
"hochverr�terischen burschenschaftlichen Verbindung" eingekerkert waren, in
Helgoland angekommen. "Nah s�� - s�ben Dag� hadd wi denn ok all de
tr�stliche Nahricht, dat uns�gauden Fr�n�n richtig in Helgoland ankamen
wiren...". Helgoland war also ein Sprungbrett ins Exil.
Da Geschichte nat�rlich doch nicht "ungenealogisch " sein kann, w�rde ich
mal dieser politischen Spur nachgehen. M�glicherweise wichen die Eheleute
nicht ihren unwilligen Eltern, sondern der deutschen Reaktion nach 1848 aus
und hatten sich auch zu Flucht und Auswanderung entschlossen.

Mit n�chtlichen Gr��en

Peter (Teuthorn)

Hallo J�rgen,

wen h�tte man um Erlaubnis fagen m�ssen. Es waren doch beide Vollj�hrig,
oder??

Gru�

Jens