Vollwaisen in Westenholz im 19. Jahrhundert

Liebe Mitforscher,

meine Urgroßmutter Theresia Schlunder, geb. 1850, wurde 1857 zusammen mit
ihren fünf Geschwistern Vollwaise. Nachdem 1853 schon der Vater gestorben
war, starb nun auch noch die Mutter. Das älteste Kind war 18 Jahre alt.
Konnten die Kinder in ihrer Behausung bleiben? Der Vater hatte sich als
Seiler den Lebensunterhalt verdient. Wurde nun für die Kinder ein Vormund
bestellt und gibt es dazu evtl. noch Unterlagen? Wer kam nun für den
Unterhalt auf?

Ich freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße aus Bielefeld

Lutz (Bachmann)

Hallo Lutz,

es ist etwas ungewöhnlich, dass die Mutter der Kinder Anna Maria Knaup vier Jahre nach dem Tod Ihres Mannes noch nicht wieder verheiratet war. Anna Maria war bei ihrem Tod 46 Jahre alt d. h. zum Zeitpunkt des Todes ihres Mannes war sie 42. Bei der Geburt Ihres Sohnes Joseph 1848 wird der Vater als Seilermeister bezeichnet und gehörte damit offenbar nicht zu den aller Ärmsten.

Das Amtsgericht Delbrück wird sicher Vormünder für die Kinder eingesetzt haben und zwar schon nach dem Tod des Mannes. Wenn es noch Unterlagen darüber gibt, dann im Landesarchiv in Detmold. Die Chancen sind aber leider nicht sehr hoch, da 90 % der Akten vernichtet wurde. Aber ein Nachfrage dort scheint mir nicht aussichtslos.

Johann Schlunder stammte offenbar nicht aus Westenholz. Wissen Sie, ob Anna Maria Knaup aus Westenholz stammte? Verwandte könnten dann als Vormünder eingesetzt worden sein und die Oberaufsicht über den Haushalt geführt haben.

Vielleicht sollten Sie nach den Eheschließungen aller Kinder suchen. Aus den Eheschließungseinträgen geht eventuell hervor, wo die Kinder wohnten und damit, wer für sie zuständig war.

Soweit ein paar Hinweise

Herzliche Grüße aus Delbrück

Manfred Köllner