Hallo zusammen
Wo bekommt man eine Abstammungsurkunde f�r eine Vollmacht f�rs Ausland
z.B Polen her.
Um in Archiven forschen zu d�rfen.
Da der Datenschutz bis 100 Jahre zur�ckreicht braucht man einen
Abstammungsnachweis um eine Vollmacht zu
erteilen.
Wo kann man diesen beantragen und w�rde dieser dann f�r s�mtliche
weiteren Stammb�ume gen�gen.
Oder mu� f�r jeden neuen Stammbaum/ Familienverbindung ein neuer
Nachweis erbracht werden.
Viele Gr��e
Klaus ( Ruffert )
Hallo Klaus,
die Abstammungsurkunde ersetzt heutzutage die Geburtsurkunde. Im Unterschied zu letzterer enth�lt sie auch �nderungen (z.B. Namens�nderungen), die nach der Geburt eingetreten sind. Sie muss daher im Bedarfsfall immer neu beantragt werden, und zwar bei Deinem zust�ndigen Standesamt.
Wenn ein polnisches Archiv eine solche Urkunde verlangt, setzt sie aber die Regeln, z.B. wie alt die Urkunde sein darf und wof�r sie gilt. Ich bin auch nicht sicher, ob das Archiv dieselbe Urkunde meint wie die, die ich oben beschrieben habe. Sie muss ja wohl deine Verbindung mit der zu erforschenden Person und damit ein besonderes Interesse an ihr belegen. In der o.g. Abstammungsurkunde stehen aber nur Deine Eltern.
Gru� aus K�ln!
Winfried (Schr�dter) & Bianca (Kurz-Schr�dter)
http://ahnen.vexilli.net
http://deutsch_krone.vexilli.net
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