Hallo Rainer Welzel
Eine sehr interessante Zusammenstellung. Danke!
Nach diesem Gesetz durften Witwen frühestens 10 Monate nach dem Tod des Ehemannes wieder heiraten, bei einer
Verurteilung wegen Ehebruch war eine zweite Heirat verboten.
Gibt es irgendwo ein Regelung über den zeitlichen Abstand nachdem ein WITWER frühestens wieder heiraten durfe?
Gruß
André (Jarosch)
Vielen Dank an alle in der Liste die mir zum Thema Volljährigkeit
geschrieben haben.
Da sich die Angaben in den Grundbüchern nicht mit den erforschten Daten
decken, muss ich wohl weiter suchen.
Viele Grüße
Michael (Rüweller)
Vielen Dank an alle in der Liste die mir zum Thema Vollj�hrigkeit
geschrieben haben.
Da sich die Angaben in den Grundb�chern nicht mit den erforschten Daten
decken, muss ich wohl weiter suchen.
Viele Gr��e
Michael (R�weller)
Hallo,
bin jetzt mit dem Auto in Deutschland auf Urlaub.
Wenn Sie Interesse haben schreiben Sie mir wieder Anfang Oktober.
MfG
Gottschall