Volljährigkeit

Danke für Euer Input.
Da ich das Geburtsdatum meiner Urgrosseltern nicht kenne, lediglich den
Geburtsdatum meines Grossvaters, der 1891 in der Oberpfalz geboren wurde, versuche
ich eine zeitlich Abgrenzung zu schaffen, damit ich nicht die Unterlagen eines
ganzen Jahrhunderts durchforsten muss. Ich weiss, dass beide Eltern zu dem
Zeitpunkt der Geburt volljährig waren. Meine Urgrossmuter starb 1948. Leider
weiss ich auch nicht, wie alt sie da war und finde auch keine Sterbeurkunde.
Daher meine Frage, 21 oder 25 - es könnte mir evtl. 4 Jahre Aktenberge
ersparen.

Anne Mutz

Hallo Anne,
ich bin der Meinung, dass 21 J. das Alter der Volljährigkeit war. Ich
selbst bin 1925 geboren und habe dies erlebt.

Mit Grüßen
Reinhard