Volljährigkeit

Hallo ihr Lieben,
im Stammbuch, Jahrgang 1907 lese ich im Anhang diesen Gesetzestext gemäß BGB:
Erfordernisse der Eheschließung:
Ein Mann darf nicht vor dem Eintritte der Volljährigkeit, nach vollendetem
21. Lebensjahr, eine Frau darf nicht vor der Vollendung des sechszehnten
Lebensjahres eine Ehe eingehen.
Einer Frau kann Befreiung von dieser Vorschrift bewilligt werden (§1303).
Nun hörte oder las ich ? irgendwo ? Die Volljährigkeit galt für Männer erst
ab dem vollendeten 22. Lebensjahr. Wann gab es diese Regelung?
Wann war ein Ostpreuße in den Jahren 1850 bis 1880 volljährig und damit
heiratsfähig?
Wie streng wurde das generell gehandhabt?
Beste Grüße
Renate