Hallo liebe Liste,
ab welchem Alter konnte um ca. 1675 in Holstein eine Ehe geschlossen werden,
ohne die Erlaubnis der eigenen Eltern oder eines Vormundes vorzuweisen?
Schöne Grüße
Frank (Grenz)
Hallo liebe Liste,
ab welchem Alter konnte um ca. 1675 in Holstein eine Ehe geschlossen werden,
ohne die Erlaubnis der eigenen Eltern oder eines Vormundes vorzuweisen?
Schöne Grüße
Frank (Grenz)
Hallo Frank,
Deine Frage kann nicht so ohne Weiteres beantwortet werden. Jedenfalls ist
das f�r SH schwierig.
Doch, wenn es Dir hilft, zu wissen, wie es im Bereich Rostock (und damit
wohl f�r das damalige Mecklenburg-Schwerin) galt, dann schau mal im Band 90
der "Jahrb�cher des Vereins f�r Mecklenburgische Geschichte und
Altertumskunde" nach. Dort findest Du etwas �ber das damalige Heiratsalter
(allerdings sind das wohl nur statistische Werte).
Danach heirateten die Frauen fr�her als die M�nner. Es gab F�lle, in denen
einzelne Vertreterinnen des weibl. Geschlechts mit 14 Jahren, 15 Jahren, 16
Jahren, 17 Jahren, 18 Jahren heirateten. Bei den M�nnern ging es erst bei 20
Jahren los.
Es spielte sicher auch die Zugeh�rigkeit zu einem der drei St�nde eine
Rolle.
Vielfach hing es aber auch davon ab, ob der Landesherr, Grundherr usw., wo
die Eltern des/der Heiratswilligen lebten und arbeiteten, die Genehmigung
zum Heiraten gab. Denn der hatte die Familie mit den (manchmal) vielen
Kindern zu unterhalten. Das war ja teilweise auch der Grund, weshalb manche
Paare aus dem Herrschaftsbereich "fl�chteten".
Zur Zeit der Leibeigenschaft war das Heiraten ja noch viel restriktiver
geregelt. Die Leibeigenschaft in den Herzogt�mern Schleswig und Holstein
wurde erst im Jahre 1805 aufgehoben.
Hinzu kommt noch, dass famili�re und kirchliche Zw�nge (Gesetze) das
Heiraten junger Paare reglementierten.