Verständnisfragen

Liebe Listenmitglieder,

wer kann mir zum Verständnis folgender Probleme eine Lösung geben:

1. Wie alt musste (innerhalb der röm. kath. Kirche) jemand um 1885 sein, um Taufpate zu sein?
2. In einem Kirchenbucheintrag (kath., St. Gertrud, Wattenscheid)vom 13.06.1874 steht zur 25-jährigen(!!) Braut, dass das Einverstädnnis des Vaters vorliegt. Gleichzeitig sind aber nicht die Daten ihrer Eltern sondern die ihrer Grosseltern angegeben. Der Grund mag in ihrer unehelichen Geburt liegen.Vielleicht hat sie es nicht besser gewusst oder schämte sich. Zudem wohnten die Eltern(Großeltern) in Baden. Frage: Musste das Einverständnis schriftlich gegeben werden, oder handelte es sich nur um eine verbal zu beantwortende Frage. Andererseits war die Braut doch volljährig, warum also ein Einverständnis? Wenn ja, wo würde dieses Einverständnis archiviert sein? Mussten keine Angaben (z.B. Abstammung) nachgewiesen werden?

Viele grüsse aus HH

Ferdinand Pflips
Mitglied der Westfaelischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung Muenster (988)
Mitglied von Familienforschung in Westfalen
Mitglied der Austria-Liste
Mitglied der Heinsberg-Liste
Mitglied der Baden-Württemberg- Liste
Mitglied der Thüringen-Liste (Eichsfeldforum) (872)
Mitglied des Vereins für Computergenealogie (1689)
Mitglied der Baden-Württemberg Liste
Mitglied der Pfalz-Liste

Ferdinand Pflips und Dr. Annette Fuhlrott schrieb:

Liebe Listenmitglieder,

wer kann mir zum Verst�ndnis folgender Probleme eine L�sung geben:

1. Wie alt musste (innerhalb der r�m. kath. Kirche) jemand um 1885 sein, um Taufpate zu sein?
2. In einem Kirchenbucheintrag (kath., St. Gertrud, Wattenscheid)vom 13.06.1874 steht zur 25-j�hrigen(!!) Braut, dass das Einverst�dnnis des Vaters vorliegt. Gleichzeitig sind aber nicht die Daten ihrer Eltern sondern die ihrer Grosseltern angegeben. Der Grund mag in ihrer unehelichen Geburt liegen.Vielleicht hat sie es nicht besser gewusst oder sch�mte sich. Zudem wohnten die Eltern(Gro�eltern) in Baden. Frage: Musste das Einverst�ndnis schriftlich gegeben werden, oder handelte es sich nur um eine verbal zu beantwortende Frage. Andererseits war die Braut doch vollj�hrig, warum also ein Einverst�ndnis? Wenn ja, wo w�rde dieses Einverst�ndnis archiviert sein? Mussten keine Angaben (z.B. Abstammung) nachgewiesen werden?

Antwort zu 2.: Es ist mir bekannt, dass fr�her in den Niederlanden die gesetzliche Vorschrift bestand, dass vollj�hrige Brautleute bis zum Alter von 30 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern ben�tigten. Das Alter wurde einige Male herabgesetzt. Jetzt wird die Zustimmung nur bis zu Vollj�hrigkeit (18 Jahre) verlangt. Ich nehme an, dass es auch in Deutschland �hnliche Bestimmungen gab. Da die Kirchenb�cher vor der Einf�hring der Ziviltrauung standesamts�hnlichen Karakter hatten, waren diese Eintragungen wahrscheinlich gesetzlich vorgeschrieben.

Sollten Leser dieser Mail Genaueres wissen, bitte ich um Antwort.

MfG.
Heinrich B�ssing