In einer eMail vom 09.03.2006 20:05:20 Westeuropäische Normalzeit schreibt
p.kreuzer@petrakreuzer.de:
meine Großmutter hat mir immer erzählt, dass ihr Vater (mein Urgroßvater)
für seinen unehelichen Enkel (meinen Vater) eine Versicherung o.ä.
abgeschlossen hatte
Hallo Petra,
mit der gesetzlichen Rentenversicherung (ehemals BfA oder LVA - jetzt
Deutsche Rentenversicherung Bund usw.) kann diese Unterhaltsvereinbarung nichts zu
tun haben, denn solche Leistungsarten hat die gesetzliche Retenversicherung
nie gekannt.
Der Urgroßvater kann also nur eine Art Ausbildungsversicherung bei einer
privaten Versicherung abgeschlossen haben. Wenn da sofort monatliche Leistungen
für den Unterhalt Deines damals noch minderjährigen Vaters geflossen sind und
der Rest auf ein Sparbuch ging, wäre es denkbar, daß der Urgroßvater eine
Einmalprämie gezahlt hat, aus der dann die Leistungen erbracht wurden.
Ich schätze die Chancen als gering ein, die Versicherung ausfindig zu
machen, über die das gelaufen sein könnte, denn die Ansprüche sind ja auch längst
verjährt.
MfG
Werner Hippe
_asgardist@aol.com_ (mailto:asgardist@aol.com)