Verpflichtungen der Paten?

Hallo Listenleser,
in vielen Taufeintr�gen treten Gutsbesitzer oder P�chter als Paten bei
Knechts- oder Tagel�hnerkindern auf.Waren damit irgendwelche Verpflichtungen
verbunden, wie z, B. beim Tod der Eltern die Kinder auf dem Gut zu behalten
oder die Vormundschaft zu �bernehmen?
1840 tritt in Gr. Voigtshagen das Gutsp�chterpaar BUNDEKNBERG als Paten zu
den Zwillingen Brandt auf.
Wie aus vielen Beschwerden der Tagel�hner beim Landesherrn hervorgeht, waren
die Bunkenbergs �ble Ausbeuter.
Was ist also von einer solchen Patenschaft zu halten??
Gru�
Almut V�lker

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