Veröffentlichungspflicht

Hallo Gisela!
   > nachdem ich mir den Link von Fritz Loseries angesehen habe, gilt
   keine
   "Ablieferungspflicht" von Schriften, die im Selbstverlag herausgegeben
   wurden
   Das mag nach der alten, bis zum 28. Juni 2006 geltenden Rechtslage so
   gewesen sein. Die aktuelle ist aber anders. Danach gilt (Paragraf 15
   des Gesetzes �ber die Deutsche Nationalbibliothek):
   Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu
   verbreiten oder �ffentlich zug�nglich zu machen und den Sitz, eine
   Betriebsst�tte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
   Das gilt somit auch f�r den Selbstverlag.
   Dass viele von ihrer Ablieferungspflicht nicht wissen oder sie
   ignorieren, steht auf einem anderen Blatt.
   Viele Gr��e
   Carsten

Hallo Gisela!
   > nachdem ich mir den Link von Fritz Loseries angesehen habe, gilt
   keine
   "Ablieferungspflicht" von Schriften, die im Selbstverlag herausgegeben
   wurden
   Das mag nach der alten, bis zum 28. Juni 2006 geltenden Rechtslage so
   gewesen sein. Die aktuelle ist aber anders. Danach gilt (Paragraf 15
   des Gesetzes ber die Deutsche Nationalbibliothek):
   Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu
   verbreiten oder ffentlich zugnglich zu machen und den Sitz, eine
   Betriebssttte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
   Das gilt somit auch fr den Selbstverlag.
   Dass viele von ihrer Ablieferungspflicht nicht wissen oder sie
   ignorieren, steht auf einem anderen Blatt.
   Viele Gre
   Carsten

Gesendet: Sonntag, 21. Oktober 2012 um 18:02 Uhr
Von: "Gisela Sanders" <gs.hexe@kabelmail.de>
An: OW-Preussen-L <ow-preussen-l@genealogy.net>
Betreff: [OWP] Verffentlichungspflicht
Hallo Rolf-Peter,
nachdem ich mir den Link von Fritz Loseries angesehen habe, gilt keine
"Ablieferungspflicht" von Schriften, die im Selbstverlag herausgegeben
wurden.

Hallo Interessierte,

das oben Beschriebene ist falsch !

Aktuelle Info zur kostenlosen "Abgabepflicht" von Printmedien (z.B.
Ortschroniken, Landkarten), gilt auch im Selbstverlag herausgegebene
Werke, sobald diese der �ffentlichkeit zug�nglich gemacht werden:

1. Abgabe zweier Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek in
Frankfurt

2. Je ein Exemplar an die Landesbibliotheken, wo das Werk hergestellt
wurde

(schlecht f�r die, wo in Bayern und Baden-W�rttemberg wohnen: je 2
Exemplare)

Familienb�cher (wenn nur privat) sind da sicherlich ausgenommem.

Aber alles nachzulesen unter

Sch�ne Gr��e aus Pforzheim

Fritz Schulz

P.S.: Ich finde das auch gut so ! Und, warum sollen die dann dort in den
M�ll landen ???

Sehr geehrter Herr Schulz !

und liebe Mitforscher!

Das gilt übrigens für Österreich auch

Z.B. unser Vereinsvorsitzender des BLF Bayern

Herr Manfred Wegele
http://www.blf-online.de/

Bayrischer Landesverein für Familienkunde ev.

Hat seine fast 30 Ortsfamilienbücher alle im Selbstverlag

Herausgebracht und musste die dementsprechenden
Pflichtexemplare an die Bibliotheken abgeben

Grüsse Stefan Pusinelli

[mailto:ow-preussen-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von
F_Schulz_PF@t-online.de

Ich m�chte feststellen, dass ich keinen Link in einer Mail angegeben habe, wo etwas �ber Abgabe- oder Ablieferungspflichten von B�chern und Ver�ffentlichungen steht. Es war die Antwort auf eine Anfrage von mir.

Nun kursiert mein Name �ber allem. Zumindest kann man es mit dieser letzten E-Mail annehmen.

Ich bitte darum, meinen Namen aus dieser fortgef�hrten Diskussion herauszulassen, da ich mich in m�gliche juristische Streitereien nicht verwickelt sehen m�chte.

Mein Anliegen ist, dass wir uns gegenseitig helfen. Und was spricht eigentlich dagegen, wenn zum Nehmen auch ein Geben geh�rt.

Bleiben wir bitte beim Thema Hilfe in der Ahnenforschung.

Herzliche Gr��e,

     Fritz Loseries

Date: Sun, 21 Oct 2012 20:53:07 +0200
Subject: Re: [OWP] Abgabepflicht von Printmedien (war: Re:
Ver�ffentlichungspflicht
From: "Stefan Pusinelli" <pusinellistefan@t-online.de

style="margin:0px;">

To: "'OW-Preussen-L'" <ow-preussen-l@genealogy.net>

Hat seine fast 30 Ortsfamilienb�cher alle im Selbstverlag

Herausgebracht und musste die dementsprechenden
Pflichtexemplare an die Bibliotheken abgeben

Hallo Herr Pusinelli,

ich wuerde meinen, dass selbst 20 Exemplare dieser Ortsgeschichte schon
ausreichen wuerden, die Pflichtexemplare abzuliefern, sobald diese der
Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht werden ... Leider ist das so, aber
das ist gut so, denn dadurch kann man vermeiden bzw. sich informieren,
ob etwas doppelt geschrieben wurde. Ich selbst habe an meiner
Ortschronik drei Jahre investiert und sah das als Pflicht an, diese
Exemplare an die entsprechenden Bibliotheken kostenlos abzugeben (ich
glaube ca. 10 Exemplare). Selbst meine Familienbuecher mit Auflage von
ca. 40 Exemplaren (aber unveroeffentlicht weil nur fuer
Familienmitglieder gedacht) habe ich freiwillig z. B. an die
Martin-Opitz-Bibliothek in Herne abgeliefert. Habe dadurch viel Feedback
von Menschen bekommen, die sich das ausliehen und das hat hinterher
viele neue Fakten fuer mich gebracht. Also war das fuer mich ein
Riesenerfolg an neuen gewonnenen Daten fuer meine Familienforschung !

Deswegen verstehe ich Frau Sanders nicht, dass ihre gedruckte Chronik
nicht in die entsprechenden Bibliotheken kam ...

Schoene Gruesse aus Pforzheim

Fritz Schulz

Hallo Herr Carsten Fecker !

das kann so nicht stimmen - eine Ablieferungs- oder auch eine Veroeffentlichungspflicht *kann* bei
individuellen Schriften *nicht* gelten, wenn sie eh' nicht zur allgemeinen Veroeffentlichung vorgesehen wurden.
Nochmals ein Beispiel: Ich habe meine Familienchronik aufgearbeitet, sie aufgrund des vielfaeltigen
Materials in einem Druckverlag drucken lassen - auf meine Kosten - um diese den Familienangehoerigen
"im Reinen" zukommen zu lassen. Da war *keine* Nationalbibliothek, keine ISBN und kein Verkauf
ueber einen Buchhandel (auch ohne ISBN) involviert.
Jetzt frage ich Sie : Wer koennte mir verbieten oder *mich* reglemtieren, mein "Geschreibsel" an Familienangehoerige
und / oder Interessierte abzugeben ? Und dabei duerfte mein Hauptwohnsitz keine Rolle spielen, sofern dieser nicht
mehr demokratisch ist.
Unter "Selbstverlag" verstehe ich Eigenproduktion - manchmal mit oder ohne die Hilfe eines Druckverlages.
Andere Forscher / Engagierte, die z.B. Chroniken, Plaene oder auch Bildkataloge erstellen und dieses meist fuer sich tun,
ist doch gewaehrleistet, diese auf Gutduenken anderen Interessierten - gegen Entgelt - abzugeben.

Ich wiederhole, dass es sehr schade ist, dass so Vieles verloren geht, aber ich weiss auch um die Kosten einer Veroeffentlichung
und mit ISBN wird es noch schlimmer. :frowning:
Herr Fecker, auch Sie wissen darueber Bescheid.

Liebe Gruesse --- Gisela

PS: Die Umlaute funktionieren in dieser Liste manchmal nicht - und man darf raten....

Hallo Gisela Sanders,

okay, lese jetzt erst, dass diese falsche Aussage von Herr Fecker kam,
also mein sorry !

Aber die letzte Mail war wirklich sehr verwirrend beim Zitieren von
Mails:-(

Sch�nen Gru� aus Pforzheim

Fritz (Schulz)

Lieber Fritz,

ein herzliches Sorry, aber es war wohl das falsche zitieren bei
irgendeiner Mail, wie auch immer !

Besten Gruss

Fritz (Schulz)