es geht ja auch nicht um eine "Ver�ffentlichungspflicht", die es sowieso nicht geben kann, sondern um eine Ablieferungspflicht von Belegexemplaren. Diese gilt auch f�r Literatur, die nicht �ber den Buchhandel zu beziehen ist.
U. a. auch f�r Eilige unter den Normalsterblichen, d. h. Leute, die immer alles sofort wissen wollen, ver�ffentlicht die Deutsche Nationalbibliothek �brigens verschiedene Wochenberichte, Listen eingegangener Pflichtexemplare. Diese Berichte sind �ber die Homepage der Bibliothek auch elektronisch einsehbar.
nachdem ich mir den Link von Fritz Loseries angesehen habe, gilt keine
"Ablieferungspflicht" von Schriften, die im Selbstverlag herausgegeben
wurden. So war und ist zum Beispiel der Druck meiner Familienchronik
neben einer individuell-persönlichen Angelegenheit auch eine "Familien-
sache" gewesen. Dass Exemplare im Ostpr. Museum, in "der" Kasseler
Bibliothek u.u.a. bei der dazugehörigen Kreisgemeinschaft landeten, heißt nicht,
dass sie auch in der Deutschen Nationalbibliothek landen mussten - zumindest
nicht vor 1999 / 2000.
Ich besitze z.B. einige Schriften von Mitforschern, die nie veröffentlicht wurden,
im Selbstverlag entstanden und an Interessierte abgegeben wurden, aber ansonsten
*nie* zu finden sind - es sei denn in Nachlässen oder auf Flohmärkten, manchmal
auch bei den jeweiligen Kreisgemeinschaften.
Diesen Umstand habe ich vor Jahren schon einmal angeschnitten. Dabei durfte ich
erfahren, dass viele Engagierte (Familienforscher und Interessierte) ihr "eigenes
Süppchen" kochen - so wie ich. Und somit wissen wir alle nur sehr bedingt von dem,
was der andere tut, an was er / sie arbeitet.
Leider ist das "Platzproblem" in Bibliotheken, Vereinen und Kreisgemeinschaften nicht
zu unterschätzen - und es landet doch viel in Papierkontainern. - Leider -