Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Datenschutz.
Ich habe gemeinsam mit einem Verwandten Ahnenforschung betrieben und wir haben ein Heft zusammengestellt, das wir an Verwandte weitergeben. Wie sieht das aus wenn ich oder andere einen Stammbaum ins Internet stellen wollen?
Was gilt da an Datenschutz? Gibt es Richtlinien? Wo sind Gefahren?
Gruß Marion Leowald
Hallo Marion,
im allgemeinen kann man von der 110/ 30 Regel ausgehen. Meint; ein
Geburtsdatum darf erst ohne Einwilligung desselben veröffentlicht werden,
wenn es mindestens 110 Jahre zurück liegt. Ein Sterbedatum hingegen schon
nach 30 Jahren.
Wenn Du Deine Ahnen ins Netz stellst, dann nur mit Einwilligung der noch
lebenden Personen. Oder die AL erst ab der vierten Generation ins Netz.
Im hinteren Drittel einer AL kommt meist der Ahnenschwund zum Tragen. Meint
, wenn eine Familie viele Kinder hatte die alle selbst verheiratet waren.
Oder wenn der Bruder die Wittwe seines Bruders heiratete. Und hier lauert
die "Gefahr". In meine Fall war es so, dass ein Herr meinen ins Netz
gestellten Stammbaum, komplett in seine Datenbank übernahm. Wo ich im
Prinzip nichts gegen habe, weil es ja meist irgendwie verwandte sind. Doch
jener Herr nutzt meine Daten und die anderer zu komerziellen Zwecken. Im
Gegenzug war er nur für teures Geld breit mir Anknüpfdaten an meine eigenen
zu überlassen.
Wenn Du Deine Daten ins Netz stellst vergib Passwörter für diejenigen, die
sich die Daten ansehen wollen und sicherstellen die Daten nicht zu
mißbrauchen.
Vielleicht hilfts.
MfG
Petra Burbach