Liebe Forscher,
wir hatten doch neulich die Frage, wie sich Vermahnung und Beerdigung unterschieden haben.
Hier habe ich zufällig ein lokales Beispiel aus der Neudrossenfelder Chronik (zitiert in: Die Familien Heusinger, Bd. V).
Es handelt sich um das Jahr 1643, es geht um die Orgelbenutzungs- bzw. Organistengebühr:
- Hochzeit 1 Gulden und eine Suppe
- Kindstaufe 20 Kreuzer
- Beerdigung mit Predigt 44 cr.
- Vermahnung 24 cr.
- stille Beerdigung 21 cr., ein Stück Brot und ein Bier
Ich denke mir, analog dazu waren auch die Gebühren für den Pfarrer.
Freundliche Grüße
Cornelia Meyer