Vermahnung / Beerdigung

Liebe Forscher,
wir hatten doch neulich die Frage, wie sich Vermahnung und Beerdigung unterschieden haben.
Hier habe ich zufällig ein lokales Beispiel aus der Neudrossenfelder Chronik (zitiert in: Die Familien Heusinger, Bd. V).
Es handelt sich um das Jahr 1643, es geht um die Orgelbenutzungs- bzw. Organistengebühr:

  • Hochzeit 1 Gulden und eine Suppe
  • Kindstaufe 20 Kreuzer
  • Beerdigung mit Predigt 44 cr.
  • Vermahnung 24 cr.
  • stille Beerdigung 21 cr., ein Stück Brot und ein Bier

Ich denke mir, analog dazu waren auch die Gebühren für den Pfarrer.

Freundliche Grüße
Cornelia Meyer

Servus Frau Meyer,

vielen Dank für die Info.

Herzlich,
Andreas Sichelstiel