Liebe Leser,
wer kann uns mehr zum fl�mischen, magdeburgischen und
Neumarkter Recht mitteilen? Nach welchem Recht besiedelten
die Franken Schlesien? Gab es bestimmte Gebiete in
Schlesien, die nach einem bestimmten Recht besiedelt wurden?
Viele Gr��e,
Thomas Oszinda
(�ltester bekannter Vorg�ngername: OSCENDA)
Meine Vorfahren lebten in den Kreisen ADELNAU, GRO�-WARTENBERG, �LS und
SCHILDBERG
Meine haupts�chliche Namenssuche: OSCENDA, OSCINDA, OSTENDA, OSTINDA,
OSZENDA, OSZINDA, OSTENDE, OSZCZENDA
Meine Ahnenhomepage: http://hometown.aol.de/oszinda2/Neumittelwalde.htm
Folgender Beitrag (Quelle: Wegweiser durch die Best�nde
des Staatsarchivs Breslau) ist mir beim Durchbl�ttern
meiner Forschungsunterlagen aufgefallen:
Viele schlesische St�dte bestanden bereits im Mittelalter,
die �ltesten existierten schon im 10. Jahrhundert (Breslau).
Die Organisation des st�dtischen Lebens in der Fr�hzeit
st�tzte sich auf das sogenannte "polnische Recht". Die
eigentliche Entwicklung der St�dte begann in Schlesien im
13. und 14. Jahrhundert, als nach dem Tatareneinfall und
dem Ende der Teilungsk�mpfe eine schnelle wirtschaftliche
Entwicklung dieses Gebietes einsetzte. Die damals angelegten
St�dte, die ihre Verfassung auf westliches Recht, fl�misches,
magdeburgisches und seine �stliche Variante, das Neumarkter
Recht, gr�ndeten, erlangten mit der Zeit eine gewisse Selbst-
verwaltung. Ihre Repr�sentanten waren der B�rgermeister, der
Stadtrat und die Sch�ffenbank. Die autonome Verwaltung der
St�dte versuchte sich von der Herrschaft der V�gte (Vertre-
tern des Oberherrn der Stadt) unabh�ngig zu machen, indem
sie die Aufl�sung der Erbvogteien anstrebte. Der Stabilisie-
rungsprozess der st�dtischen Selbstverwaltung dauerte viele
Jahre und endete mit einem vollen Erfolg: Die Vogteien
wurden beseitigt und die V�gte wurden zu st�dtischen
Beamten...
Die Verfassung des sp�ten Mittelalters hielt sich ohne
gr��ere Ver�nderungen bis zur Eroberung Schlesiens durch
Preu�en 1740/1741. In der preu�ischen Zeit wurde die
st�dtische Selbstverwaltung durch die Unterordnung unter
die Staatsverwaltung beseitigt...