Hallo Carsten Fecker
Ich sehe mit Ihren Angaben keinen Widerspruch zu meinen, denn ich hatte ja
geschrieben, dass die Sütterlinschrift/Frakturschrift 1941 verboten wurde,
u. a. mit der Begründung, dass diese jüdisch gewesen wäre, was natürlich
unsinnig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut (Bernert)
Mail: helmut.bernert@t-online.de