Verbittgelder 18. Jh

Im Klosterarchiv Uetersen steht in dem Rechnungsbuch 1756-57 der Begriff: Verbittgelder.

Mein Vorfahr Johann Wilhelm Jark, der zu dem Zeitpunkt wohl alles (Haus, Ehefrau) verloren hatte, wohnt zur Miete bei dem Maurermeister Benjamin G. Burchard und zahlt wie ein paar andere Logierende 1 Mk 8 Sch. Verbittgelder an die Klosterkasse.

Wofür bezahlt er? Frau Elsa Plath, die mir den Zutritt zum Archiv gewährte und ungemein viel geholfen hat, meint, es ist so etwas wie die Türkensteuer, also ein Schutzgeld.
Kann mir das jemand bestätigen - bei Grimm kommt das Wort nicht vor.

Inger

Nebenbei: Der Maurermeister hat m.W. mit meinen pommerschen Buchards nicht zu tun. Er soll aus Schlesien gekommen sein, und seine Nachkommen sollen bekannte Maurer in Hamburg gewesen sein. Bei der VZ 1803 leben noch 3 Generationen Burchard (Maurer u.a.) in Uetersen - so die schnelle Durchsicht im LA Schleswig.

Hallo Inger,
Ich habe mir zu diesem Thema mal diese Zeilen kopiert:
Hungernde Dorfbewohner hatten bei Kriegswirren das Recht sich auf dem Hof beköstigen zu lassen. Auch auf das Gnadenbrot muss hingewiesen werden, das einem alten, arbeitsunfähigen, alleinstehenden Leibeigenen bis zum Lebensende gewährt wurde. Handwerker und alle Bewohner der Instenkaten, die keine oder nur geringe Ackernahrung besaßen, zahlten deshalb bereits im Vorwege neben anderen Abgaben das Verbittelsgeld oder Schutzgeld. Dies kann als eine Art Vorstufe der Invalidenversicherung angesehen werden,
Die Einliegers, so keine eigenen Katen haben, sondern bey andern Leuten einhewern , geben jährlich einen Rthl. verbittel oder Schutzgeldt
GrußDieter

Vielen Dank. Damit wurde ich dann auch im www fündig:

Kätner(s)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Abgabe (Schutz-, Verbittelsgeld) eines Kätners

Inger

Hallo Inger,
in einem Amtsgeldregister des Domanialamts Grevesm�hlen
(Mecklenburg-Schwerin) von 1737/38 hei�t diese Geb�hr Einliegerschutzgeld.
Die Begr�ndung f�r diese Einnahme wird in demselben Register folgenderma�en
erkl�rt:
"Diese Einahme gr�ndet sich auf Kayserl. Execut. Casse Verordnung de dato
Boitzenburg den 26. Febr. 1728 nach welcher ein jeder Einlieger wegen des im
Ambte genie�enden Schutzes Ein Rthlr. an das Ambt bezahlen mu�."

Das vielleicht noch zur weiteren Untermauerung der vorherigen Mails.

Mit freundlichen Gr��en

Wolfgang (Hohenfeld)

Hallo Inger,
im Familienkundlichen W�rterbuch von Fritz Verdenhalven fand ich
Verbitter: (Holst.) Vorsteher eines evangelischen Damenstifts f�r Adlige.
Daher wurden wohl die Einnahmen des Klosters (inzwischen Stift)
Verbittgelder genannt.
Gru� Gisela L.