Hallo liebe Listenteilnehmer,
ich habe hier eine Verkaufsurkunde aus dem Jahr 1841
vorliegen aus dem Bereich Ochsenfurt/Unterfranken und kann
mit dem Wort "muthen" oder "mutgen" nichts anfangen.
Hat jemand eine Idee?
"... Verk�ufer gew�hrt nach Landesbrauch und sollte die Kuh
in 4 Wochen von heute an noch mal muthen (??) so mu�
Verk�ufer den K�ufer 4 Gulden Entsch�digung bezahlen wobei
bemerkt wird, das Verk�ufer Augenzeuge beim nochmaligen
Muthen sein will......"
MfG
Peter Kernwein
Peter Kernwein schrieb:
ich habe hier eine Verkaufsurkunde aus dem Jahr 1841
vorliegen aus dem Bereich Ochsenfurt/Unterfranken und kann
mit dem Wort "muthen" oder "mutgen" nichts anfangen.
Hat jemand eine Idee?
Hallo Peter,
"muten" ist ein alter Rechtsbegriff: "Einen Anspruch geltend machen"
im konkreten Fall:
"... Verk�ufer gew�hrt nach Landesbrauch und sollte die Kuh
in 4 Wochen von heute an noch mal muthen (??) so mu�
Verk�ufer den K�ufer 4 Gulden Entsch�digung bezahlen wobei
bemerkt wird, das Verk�ufer Augenzeuge beim nochmaligen
Muthen sein will......"
Was ist da passiert? Die Kuh b�chst aus und kehrt in die alte Heimat
zur�ck. Der alte Eigent�mer mu� das Vieh nutzen, die Milch muss "abge-
zapft" werden. Um einem Mi�brauch der Entsch�digung vorzubeugen, will
der Verk�ufer dabei sein, wenn die Kuh abhaut. Da eine solche Klausel
offensichtlich �blich war, scheint das �fter vorgekommen zu sein.
Wenn Du es genau wissen willst, pack Deinen Vertrag ein und frag beim
Stadtarchiv in W�rzburg nach, vielleicht irre ich mich auch.
Gru� vom Untermain
Konrad
"Muthen" bedeutet,dass die Kuh empf�ngnisbereit war!
Gru� Leo J�ger
Konrad Muelbert schrieb: