Sehr geehrer Herr Leiprecht,
ich denke, dass mit Ihrer Pruefung der Rechtslage vor Online-Stellung
der "Allgaeuer Kriegschronik" hinreichend Klaerung geschaffen wurde.
Vielen dank!
Das bedeutet doch jetzt klar, dass wir unsere Gruppenfotos aus dem 1.
WK online (z.B. ueber GenWiki) miteinander teilen koennen, nicht wahr?!
Schoenen Sonntag allen miteinander.
Helmut Sittinger
Sehr geehrter Herr Sittinger,
beruflich setze ich mich mit dem Thema Datenschutz und IT-Sicherheit
auseinander. Auch mit dem Thema Urheberrecht habe ich schon des
laengeren
zu tun, bin aber KEIN Jurist.
Mit den Fotos des Regimentes ist es relativ leicht:
Wenn jemand in der Zeit 1914-1918 ein Foto gemacht hat, auf dem mehr
wie
3 Menschen drauf sind kann man das juristisch wie folgt
auseinanderlegen:
1.
Die Rechtsprechung in Deutschland ist bei sogenannten Gruppenbildern
relativ eindeutig.
Wenn jemand beim fotografiert werden in die Kamera schaut und somit
erkennen kann dass er fotografiert wird UND er weiss dass die Bilder
dann auch veroeffentlicht werden (weil er weiss dass der Fotograf von
der
Zeitung ist), ist dies eine sogenannte konkludente Einwilligung.
2.
Das Recht am eigenen Bild erlischt mit dem eigenen Tod. Bei Soldaten
des
ersten Weltkriegs (meistens Jahrgang 1890 und frueher) darf davon
ausgegangen werden, dass die Menschen AUF dem Bild bereits gestorben
sind.
3.
Das Urheberrecht am gemachten Bild, welches der Fotograf inne hatte,
erlischt mit dem gem. S: 72 UrhG 50 Jahre nach dem Datum des Fotos bzw.
50 Jahre nach Veroeffentlichtung.
4.
Wichtig sind immer die rechtlichen Regelungen, welche zum Zeitpunkt der
fraglichen Handels gegolten haben. Das "Gesetz betreffend das
Urheberrecht an Werken der bildenden Kuenste und der Photographie"
(Kunsturhebergesetz) z.B. gilt seit 1907.
In der Fassung von 1907 betrug der Schutz 10 Jahre nach Erscheinen des
Werkes. Ist das Foto also 1918 veroeffentlicht worden, war der
Urheberschutz 1928 abgelaufen. Ist das Foto NICHT veroeffentlicht
worden,
lief der Urheberschutz
Zusammenfassend:
Das alte Foto ist mit keinen Rechten mehr belegt.
Bevor ich vor wenigen Tagen die "Allgaeuer Kriegschronik" online
gestellt
habe, wurden diese Dinge von mir noch einmal geprueft.
viele Gruesse
Frank Leiprecht
> Hallo Herr Ernestus und alle Interessenten der Klaerung meiner
> gestellten Frage,
>
> gemaess der bisherigen Stellungnahmen habe ich inzwischen eher die
> Sorge, ich koennte mit der Weitergabe eines Regiment-Fotos von 1914
an
> ein Internet-Portal wie GenWiki Verwertungsrechte des Fotografen bzw.
> der militaerischen Einheit, fuer die er das Foto geschossen hat,
> verletzen.
> Ich bitte um Klaerung, die allen Listenmitgliedern dienen kann (v.a.
> weniger Sorge um Veroeffentlichung historischer Fotos im Internet,
> Teilhabe anderer an solchen Fotos, z.B. Fotos von militaerischen
> Einheiten des 1. Weltkrieges, dessen Ausbruch sich dieses Jahr zum
100.
> Mal jaehrt, was Anlass geben kann, sich nochmals mehr damit zu
> beschaeftigen).
>
> Viele Gruesse
> Helmut (Sittinger)
>
Hallo Herr Schmitt,
nach meinem Verstaendnis der gesichteten Rechtslage und den gefuehrten
interessanten Diskussionen mache ich keinen Fehler, wenn ich Ihnen das
diskutierte Foto zur privaten Verwendung zur Verfuegung stelle, was ich
hiermit tue. Ich hoffe, dass Sie als Mitbetreiber eines wertvollen
Internetportals die Rechtssituation pro einer erlaubten
Veroeffentlichung in GenWiki klaeren koennen.
Mit freundlichen Gruessen und erneut vielen Dank fuer alle
Unterstuetzung!
Helmut Sittinger