Urheberrechten und GenWiki und 1. Weltkrieg

Sehr geehrer Herr Leiprecht,

   ich denke, dass mit Ihrer Pruefung der Rechtslage vor Online-Stellung
   der "Allgaeuer Kriegschronik" hinreichend Klaerung geschaffen wurde.
   Vielen dank!
   Das bedeutet doch jetzt klar, dass wir unsere Gruppenfotos aus dem 1.
   WK online (z.B. ueber GenWiki) miteinander teilen koennen, nicht wahr?!

   Schoenen Sonntag allen miteinander.
   Helmut Sittinger
   Sehr geehrter Herr Sittinger,
   beruflich setze ich mich mit dem Thema Datenschutz und IT-Sicherheit
   auseinander. Auch mit dem Thema Urheberrecht habe ich schon des
   laengeren
   zu tun, bin aber KEIN Jurist.
   Mit den Fotos des Regimentes ist es relativ leicht:
   Wenn jemand in der Zeit 1914-1918 ein Foto gemacht hat, auf dem mehr
   wie
   3 Menschen drauf sind kann man das juristisch wie folgt
   auseinanderlegen:
   1.
   Die Rechtsprechung in Deutschland ist bei sogenannten Gruppenbildern
   relativ eindeutig.
   Wenn jemand beim fotografiert werden in die Kamera schaut und somit
   erkennen kann dass er fotografiert wird UND er weiss dass die Bilder
   dann auch veroeffentlicht werden (weil er weiss dass der Fotograf von
   der
   Zeitung ist), ist dies eine sogenannte konkludente Einwilligung.
   2.
   Das Recht am eigenen Bild erlischt mit dem eigenen Tod. Bei Soldaten
   des
   ersten Weltkriegs (meistens Jahrgang 1890 und frueher) darf davon
   ausgegangen werden, dass die Menschen AUF dem Bild bereits gestorben
   sind.
   3.
   Das Urheberrecht am gemachten Bild, welches der Fotograf inne hatte,
   erlischt mit dem gem. S: 72 UrhG 50 Jahre nach dem Datum des Fotos bzw.
   50 Jahre nach Veroeffentlichtung.
   4.
   Wichtig sind immer die rechtlichen Regelungen, welche zum Zeitpunkt der
   fraglichen Handels gegolten haben. Das "Gesetz betreffend das
   Urheberrecht an Werken der bildenden Kuenste und der Photographie"
   (Kunsturhebergesetz) z.B. gilt seit 1907.
   In der Fassung von 1907 betrug der Schutz 10 Jahre nach Erscheinen des
   Werkes. Ist das Foto also 1918 veroeffentlicht worden, war der
   Urheberschutz 1928 abgelaufen. Ist das Foto NICHT veroeffentlicht
   worden,
   lief der Urheberschutz
   Zusammenfassend:
   Das alte Foto ist mit keinen Rechten mehr belegt.
   Bevor ich vor wenigen Tagen die "Allgaeuer Kriegschronik" online
   gestellt
   habe, wurden diese Dinge von mir noch einmal geprueft.
   viele Gruesse
   Frank Leiprecht
   > Hallo Herr Ernestus und alle Interessenten der Klaerung meiner
   > gestellten Frage,
   >
   > gemaess der bisherigen Stellungnahmen habe ich inzwischen eher die
   > Sorge, ich koennte mit der Weitergabe eines Regiment-Fotos von 1914
   an
   > ein Internet-Portal wie GenWiki Verwertungsrechte des Fotografen bzw.
   > der militaerischen Einheit, fuer die er das Foto geschossen hat,
   > verletzen.
   > Ich bitte um Klaerung, die allen Listenmitgliedern dienen kann (v.a.
   > weniger Sorge um Veroeffentlichung historischer Fotos im Internet,
   > Teilhabe anderer an solchen Fotos, z.B. Fotos von militaerischen
   > Einheiten des 1. Weltkrieges, dessen Ausbruch sich dieses Jahr zum
   100.
   > Mal jaehrt, was Anlass geben kann, sich nochmals mehr damit zu
   > beschaeftigen).
   >
   > Viele Gruesse
   > Helmut (Sittinger)
   >
   Hallo Herr Schmitt,
   nach meinem Verstaendnis der gesichteten Rechtslage und den gefuehrten
   interessanten Diskussionen mache ich keinen Fehler, wenn ich Ihnen das
   diskutierte Foto zur privaten Verwendung zur Verfuegung stelle, was ich
   hiermit tue. Ich hoffe, dass Sie als Mitbetreiber eines wertvollen
   Internetportals die Rechtssituation pro einer erlaubten
   Veroeffentlichung in GenWiki klaeren koennen.
   Mit freundlichen Gruessen und erneut vielen Dank fuer alle
   Unterstuetzung!
   Helmut Sittinger