Urheberrechte und GenWiki und 1. Weltkrieg

Hallo Herr Schmitt,

   vielen Dank fuer den gescannten Auszug aus den Kriegsranglisten
   und-stammrollen des Koenigreichs Bayern 1.Weltkrieg 1914-1918, den ich
   nahezu zeitgleich auch von Frau Ottner zugemailt bekam!
   Genau das ist mein Urgrossvater! Super! Wenn ich alles entziffert habe,
   weiss ich jetzt bedeutend mehr ueber seinen Kriegseinsatz und sein
   Schicksal.

   Mittlerweile haben sich schon 2 Mailinglistmitglieder gemeldet, deren
   Grossvaeter Regimentskameraden von JPO waren. Ich hoffe, dass mit der
   Zeit durch entsprechenden Austausch ein - bisherige Daten ergaenzendes
   - Bild der Einheit gezeichnet werden kann.

   Gerne teile ich meine Daten und Bilder mit anderen. Diesbzgl. waere
   aber - gemaess Rat eines Mailinglistgenmitgliedes - das URHEBERRECHT zu
   klaeren. Ich moechte bei evtl. spaeterer Veroeffentlichung meiner
   weitergereichten Fotos nicht abgegebene Rechte zurueckerbetteln
   muessen. Klaeren Sie mich und die Mailinglistenmitglieder, die da noch
   viel aengstlicher und deshalb zurueckhaltender sind, bitte auf, wie die
   rechtliche Situation ist, wenn wir Bilder oder Scans an GenWiki
   schicken. Vielen Dank!

   Herzliche Gruesse
   Helmut Sittinger

Hallo Herr Sittinger,

Es freut mich Ihnen damit geholfen zu haben.

Zur Frage des Urheberrechts.

Wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden:

1. Das Urheberrecht Dritter

2. Ihr Urheberrecht

Ich mache es am Beispiel eines Buches fest:

Zu 1.: Sie besitzen ein Buch. Sagen wir: Harry Potter Band 1. Sie dürfen aus diesem Buch zitieren; es aber ohne Erlaubnis nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke reproduzieren.

Zu 2.: Sie haben ein Buch geschrieben, und Ihre Rechte nicht / nicht vollständig an andere übertragen. Sie dürfen dieses Buch veröffentlichen und reproduzieren wie Sie möchten.

- Sie dürfen Ihre Rechte an diesem Buch in der von Ihnen gewünschten Form an andere übertragen. („Ihr dürft das 100x drucken und verkaufen, aber alles andere bleibt bei mir!“)

- Sie besitzen ein uraltes Buch. Es gibt niemanden mehr der ein Recht an diesem Buch besitzt. Sie dürfen es veröffentlichen und reproduzieren.

Dasselbe ist mit Ihren Bildern. Dieses Bild gehört Ihnen. Es zeigt persönliche Details aus Ihrer Familie (Ihr Urgroßvater). Damit haben Sie das Recht an diesem Foto. Sie besitzen damit das Recht dieses Bild an bestimmten Stellen unter bestimmten Auflagen zu veröffentlichen. Sie geben damit nur ein Veröffentlichungsrecht an eine bestimmte Stelle weiter, behalten aber das Grundrecht an diesem Foto.

Wichtig ist, das die eingereichten Bilder und Daten grundsätzlich nicht dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Wenn es sich jedoch um private Bilder handelt, oder Daten, die nicht mehr dem Personenstands-Gesetzt unterliegen, dürfe diese frei zugänglich gemacht werden

Bei Daten ist halt immer das Personenstands-Gesetzt und das Recht der Person zu beachten. (Ich darf kein Bild/Daten einer lebenden Person ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Beim Personenstands-Gesetzt ist diese Regel 30 Jahre tot, 70 Jahre verheiratet und 110 Jahre geboren zu beachten.).

Ich habe hier mal den Text aus dem genwiki kopiert für das Einstellen eines Textes, das gleiche gilt auch für Bilder.

Mit dem Einstellen Ihres Textes erklären Sie, dass Sie den Text selbst verfasst haben oder von einer public domain oder vergleichbar freien Ressource kopiert haben. Sie stellen Ihren Text dem Verein für Computergenealogie e.V. <http://wiki-de.genealogy.net/Verein_für_Computergenealogie_e.V.&gt; dauerhaft und unwiderruflich für das Projekt GenWiki zur Verfügung und haben keine ausschließlichen Nutzungsrechte daran anderweitig vergeben. Davon unberührt bleibt Ihr Recht, den eingestellten Text selbst an anderer Stelle zu veröffentlichen. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Beiträge im GenWiki von anderen Autoren bearbeitet und geändert werden können. Persönliche Meinungsäußerungen (z.B. auf Diskussionsseiten) sind als solche durch Unterzeichnung kenntlich zu machen und (bis auf die Gewährleistung juristischer Anforderungen an den Inhalt) von der Bearbeitung durch Dritte ausgenommen. (Vergleiche: Über GenWiki <http://wiki-de.genealogy.net/GenWiki:GenWiki&gt; )

Mehr zum Genwiki auf GenWiki:GenWiki – GenWiki

Fazit:

Wenn Sie ihr Bild dem Genwiki zur Verfügung stellen, darf der Verein Compgen (Betreiber des Genwiki) dieses Bild im Sinne seiner Satzung benützen, Sie müssen aber Ihre Rechte nicht zurückbetteln. Den sie bleiben bei Ihnen.

Hoffentlich war es nicht zu verwirrend. Ich selber bin auch kein Jurist, sollte also jemand besser Ausgebildeter in diesem Fach korrigierend eingreifen wollen – gerne. Man kann ja nur dazu lernen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Jürgen (Schmitt)

Hallo Hans-Jürgen,

das ist aus meiner Sicht (ebenfalls Nicht-Jurist) ganz in Ordnung; nur eine
juristisch-semantische "Spitzfindigkeit" gilt es anzumerken:

Das "Urheberrecht" ist ein Recht, das dem Urheber (und sonst keinem anderen)
zusteht, d.h. er hat ein Werk geschaffen und damit die uneingeschränkte
Verfügungsgewalt darüber. Dieses Recht bleibt ihm im Rahmen der gesetzlichen
Fristen erhalten.

Wenn er jemandem anderen eine Nutzung seines Werkes erlauben will, räumt er
ihm ein "Nutzungsrecht" ein. Dieses wird i.d.R. sowohl inhaltlich als auch zeitlich
und/oder örtlich begrenzt erteilt. Typische Beispiele sind ein Buchvertrag zwischen
Autor und Verlag ("...zur Veröffentlichung als Buch über 10 Jahre im deutschsprachigen
Raum...").
Das Urheberrecht verbleibt jedoch weiterhin beim Urheber. Er könnte also parallel
dazu ein Nutzungsrecht über eine Übersetzung/fremdsprachige Veröffentlichung
oder über eine Veröffentlichung als eBook vergeben.

Mit freundlichem Gruß
Rudolf (KINZINGER)

Hallo Herr Schmitt und Herr Kinzinger,

   wie ist das "Urheberrecht" im Falle von alten Fotos, die Vorfahren des
   derzeitigen Besitzers (z.B. in einer militaerischen Einheit) zeigen, zu
   interpretieren?
   Ich moechte Bilder mit anderen im Netz (z.B. GenWiki) teilen, aber
   keine Nachteile haben, wenn ich meine Bilder spaeter veroeffentliche.
   Warum warnen einige davor, dies zu tun?
   (Ich bin kein Jurist, mit meinem Beruf, Famile und Hobby so gut
   ausgelastet, dass ich mich nicht auch noch juristisch bilden und
   absichern kann. Ausserdem moechte ich Klarheit fuer alle, so dass evtl.
   noch mehr Material im Netz miteinander geteilt wird....)

   Viele Gruesse
   Helmut Sittinger

Hallo zusammen,

ich bin auch kein Jurist, aber wenn es ein Urheberrecht bei einem Foto gibt, dann liegt das bei dem Fotografen bzw. dessen Erben.

Davon zu unterscheiden ist das Recht des Abgebildeten am eigenen Bild.

Obwohl Wikipedia als Quelle nicht immer unproblematisch ist, k�nnte folgendes als Einstieg dienen:

(mit weiteren Links)

Mit den Fristen des Personenstandsgesetzes haben Fotos �berhaupt nichts zu tun, diese betreffen ausschlie�lich den Zugang zu den Personenstandsregistern und dazugeh�rigen Akten der Standes�mter.

Viele Gr��e
Christopher (Ernestus)