Hallo Herr Sittinger,
Es freut mich Ihnen damit geholfen zu haben.
Zur Frage des Urheberrechts.
Wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden:
1. Das Urheberrecht Dritter
2. Ihr Urheberrecht
Ich mache es am Beispiel eines Buches fest:
Zu 1.: Sie besitzen ein Buch. Sagen wir: Harry Potter Band 1. Sie dürfen aus diesem Buch zitieren; es aber ohne Erlaubnis nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke reproduzieren.
Zu 2.: Sie haben ein Buch geschrieben, und Ihre Rechte nicht / nicht vollständig an andere übertragen. Sie dürfen dieses Buch veröffentlichen und reproduzieren wie Sie möchten.
- Sie dürfen Ihre Rechte an diesem Buch in der von Ihnen gewünschten Form an andere übertragen. („Ihr dürft das 100x drucken und verkaufen, aber alles andere bleibt bei mir!“)
- Sie besitzen ein uraltes Buch. Es gibt niemanden mehr der ein Recht an diesem Buch besitzt. Sie dürfen es veröffentlichen und reproduzieren.
Dasselbe ist mit Ihren Bildern. Dieses Bild gehört Ihnen. Es zeigt persönliche Details aus Ihrer Familie (Ihr Urgroßvater). Damit haben Sie das Recht an diesem Foto. Sie besitzen damit das Recht dieses Bild an bestimmten Stellen unter bestimmten Auflagen zu veröffentlichen. Sie geben damit nur ein Veröffentlichungsrecht an eine bestimmte Stelle weiter, behalten aber das Grundrecht an diesem Foto.
Wichtig ist, das die eingereichten Bilder und Daten grundsätzlich nicht dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Wenn es sich jedoch um private Bilder handelt, oder Daten, die nicht mehr dem Personenstands-Gesetzt unterliegen, dürfe diese frei zugänglich gemacht werden
Bei Daten ist halt immer das Personenstands-Gesetzt und das Recht der Person zu beachten. (Ich darf kein Bild/Daten einer lebenden Person ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Beim Personenstands-Gesetzt ist diese Regel 30 Jahre tot, 70 Jahre verheiratet und 110 Jahre geboren zu beachten.).
Ich habe hier mal den Text aus dem genwiki kopiert für das Einstellen eines Textes, das gleiche gilt auch für Bilder.
Mit dem Einstellen Ihres Textes erklären Sie, dass Sie den Text selbst verfasst haben oder von einer public domain oder vergleichbar freien Ressource kopiert haben. Sie stellen Ihren Text dem Verein für Computergenealogie e.V. <http://wiki-de.genealogy.net/Verein_für_Computergenealogie_e.V.> dauerhaft und unwiderruflich für das Projekt GenWiki zur Verfügung und haben keine ausschließlichen Nutzungsrechte daran anderweitig vergeben. Davon unberührt bleibt Ihr Recht, den eingestellten Text selbst an anderer Stelle zu veröffentlichen. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Beiträge im GenWiki von anderen Autoren bearbeitet und geändert werden können. Persönliche Meinungsäußerungen (z.B. auf Diskussionsseiten) sind als solche durch Unterzeichnung kenntlich zu machen und (bis auf die Gewährleistung juristischer Anforderungen an den Inhalt) von der Bearbeitung durch Dritte ausgenommen. (Vergleiche: Über GenWiki <http://wiki-de.genealogy.net/GenWiki:GenWiki> )
Mehr zum Genwiki auf GenWiki:GenWiki – GenWiki
Fazit:
Wenn Sie ihr Bild dem Genwiki zur Verfügung stellen, darf der Verein Compgen (Betreiber des Genwiki) dieses Bild im Sinne seiner Satzung benützen, Sie müssen aber Ihre Rechte nicht zurückbetteln. Den sie bleiben bei Ihnen.
Hoffentlich war es nicht zu verwirrend. Ich selber bin auch kein Jurist, sollte also jemand besser Ausgebildeter in diesem Fach korrigierend eingreifen wollen – gerne. Man kann ja nur dazu lernen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Jürgen (Schmitt)