Moin,
[...]
3. Wenn Du diese Angabe machst - Das darft du!:
"Mit freundlicher Genehmigung des/der ..."
Dann mußt DU auch in 15/20/... Jahren noch in der Lage sein,
genau DAS belegen zu können.
4. Also, alles wast Du machen mußt ist, genau diese Belege
zu haben, aufzubewahren und bei BEDARF - z.B. es werden von
dritter Seite Ansprüche geltend gemacht - vorlegen zu können.
Und genau deshalb wäre es gut, diese Information heute
schon ins GenWiki (entweder als PDF oder als Bild-Datei (Scan))
einzustellen und auf der Diskussionsseite eines Artikels
zu verlinken. Die textliche Information (die es schon bei
manchen Artikeln gibt) ist zwar ein erster Schritt, aber ich
befürchte auch, dass das als Beweisdokument nicht ausreichend
ist, wenn es zu Problemfällen käme). Wo Genehmigungen nur per
Mail vorliegen, hat man natürlich keine Unterschrift; vielleicht
helfen da die Kopfzeilen einer Mail, anhand derer ja eindeutig
eine Herkunft nachweisbar ist?
Peter