GenWiki: ERFASSEN SIE HIER KEINE TEXTE, DIE DEM URHEBERRECHT ANDERER
UNTERLIEGEN, OHNE DEREN NACHWEISBARE GENEHMIGUNG!
Was muss man sich eigentlich unter einer NACHWEISBAREN GENEHMIGUNG
vorstellen?
Man kann eine eMail mit einer erteilten Genehmigung in eine
Diskussionsseite stellen. Aber wie beweiskräftig ist das heute und in
vielleicht 15 Jahren?
du kannst eine solche Genehmigungs-Email z. B. als PDF-Ausdruck
unver�nderbar in GenWiki in commons ablegen und darauf verweisen. Aber
eigentlich ist es, bis auf wenige Ausnahmen, nicht unser Ziel, Texte von
Autoren in GenWiki einzustellen, die statisch sind, also nicht ver�ndert
werden sollen - d�rfen.
Der Text des Arvchivgesetzes der Lippischen Landeskirche, den ich grad f�r
GenWiki aufbereitet habe, stellt da sicher eine Ausnahme dar.
ERFASSEN SIE HIER KEINE TEXTE, DIE DEM URHEBERRECHT ANDERER UNTERLIEGEN,
OHNE DEREN NACHWEISBARE GENEHMIGUNG!
sollten wir arbeiten. "Urheberrecht" ist bereits verlinkt. Vielleicht kann
man besser auf Zitierrichtlinien hinweisen als auf eine "nachweisbare
Genehmigung"?
Was muss man sich eigentlich unter einer NACHWEISBAREN GENEHMIGUNG
vorstellen?
Man kann eine eMail mit einer erteilten Genehmigung in eine
Diskussionsseite stellen. Aber wie beweiskr�ftig ist das heute und in
vielleicht 15 Jahren?
eine NACHWEISBARE GENEHMIGUNG ist eine "notariell beglaubigte Urkunde im Original".
Spa� beiseite, mit dem juristischen Nachweis ist es sicher nicht einfach. Wenn jedoch beispielsweise zeitnah zum Einstellen eines Bildes ein genehmigender E-Mail-Text auf der Diskussionsseite eingestellt wird, dann ist das vermutlich auch nach 15 Jahren noch ein starker Hinweis darauf, dass eine Genehmigung vorlag.
Wenn dies allerdings fehlt, so haben wir Beweisn�te.