Hallo Forscherkollegen
Nach diese Diskussion ist es meiner Meinung nach festgestellt, dass die Kirchenbücher Eigentum der Kirchen sind. Die Kirchen haben also das Eigentumsrecht, was jedoch nicht bedeutet, dass sie auch ein Urheberrecht auf das Inhalt des Kirchenbuches haben.
Ich habe ausser reiner Abschrift auch einige Abschnitte eines (holsteinisches) Kirchenbuches abphotografiert. Ich habe diese Photos in mein Familienbuch eingesetzt, und gelegentlich werden verschiedene Abschnitte dieses Buch in unser Vereins-Zeitschrift veröffentlicht. Das kann ich meiner Meinung nach frei tun.
Diese Photos, die sind aber mein Eigentum, und dürfen nicht von anderen ohne meine Zustimmung verwendet werden. In dem Fall habe ich den Urheberrecht.
Gruss aus Dänemark
Henrik