Urheberrechtgesetz vom November 2006
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Bearbeitungen
�bersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die pers�nliche geistige Sch�pfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbst�ndige Werke gesch�tzt.
Vorstehende trifft m.E. bei Johannes Witt zu, der doch lediglich nicht wollte, das andere mit seiner Arbeit evtl. Geld machen.
Es lag �berhaupt kein Grund vor, diesen Kollegen so zu diffamieren.
MfG
Peter Andersen
Moin zusammen,
Urheberrechtgesetz vom November 2006
� 3
Bearbeitungen
�bersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die pers�nliche geistige Sch�pfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbst�ndige Werke gesch�tzt.
greift m.E. nicht, das es hier weder um "�bersetzung" (meint: in eine andere Sprache) noch um "andere Bearbeitung" (meint: Ver�nderung) handelt, sondern lediglich um inhaltlich unver�nderte(!) Abschreiben von Texten ohne eigenes (Neu-)Sch�pfen handelt.
der doch lediglich nicht wollte, das andere mit seiner Arbeit evtl. Geld machen.
Was v�llig verst�ndlich ist, sich aber m.E. nicht durch das Urheberrecht regeln l��t. Hier hilft nur respektvolles Verhalten unter Menschen und Achtung vor ihrer Arbeit. Praktikabele L�sungswege sind ja bereits aufgezeigt worden.
Es lag �berhaupt kein Grund vor, diesen Kollegen so zu diffamieren.
Und zwar UNABH�NGIG davon, um WELCHEN Kollegen es sich im Einzelfall handelt!