Urheberrecht

Urheberrechtgesetz vom November 2006

        � 3
        Bearbeitungen

�bersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die pers�nliche geistige Sch�pfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbst�ndige Werke gesch�tzt.

Vorstehende trifft m.E. bei Johannes Witt zu, der doch lediglich nicht wollte, das andere mit seiner Arbeit evtl. Geld machen.
Es lag �berhaupt kein Grund vor, diesen Kollegen so zu diffamieren.
MfG
Peter Andersen

Moin zusammen,

        Urheberrechtgesetz vom November 2006

        � 3
        Bearbeitungen

�bersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die pers�nliche geistige Sch�pfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbst�ndige Werke gesch�tzt.

greift m.E. nicht, das es hier weder um "�bersetzung" (meint: in eine andere Sprache) noch um "andere Bearbeitung" (meint: Ver�nderung) handelt, sondern lediglich um inhaltlich unver�nderte(!) Abschreiben von Texten ohne eigenes (Neu-)Sch�pfen handelt.

der doch lediglich nicht wollte, das andere mit seiner Arbeit evtl. Geld machen.

Was v�llig verst�ndlich ist, sich aber m.E. nicht durch das Urheberrecht regeln l��t. Hier hilft nur respektvolles Verhalten unter Menschen und Achtung vor ihrer Arbeit. Praktikabele L�sungswege sind ja bereits aufgezeigt worden.

Es lag �berhaupt kein Grund vor, diesen Kollegen so zu diffamieren.

Und zwar UNABH�NGIG davon, um WELCHEN Kollegen es sich im Einzelfall handelt!