Urheberrecht

Guten Abend,

diese Ausf�hrungen sind nicht richtig:

Dasselbe ist mit Ihren Bildern. Dieses Bild geh�rt Ihnen. Es zeigt
pers�nliche Details aus Ihrer Familie (Ihr Urgro�vater). Damit haben
Sie das Recht an diesem Foto. Sie besitzen damit das Recht dieses
Bild an bestimmten Stellen unter bestimmten Auflagen zu
ver�ffentlichen. Sie geben damit nur ein Ver�ffentlichungsrecht an
eine bestimmte Stelle weiter, behalten aber das Grundrecht an diesem
Foto.

Auch bei einem Foto liegt das Urheberrecht beim Urheber, d.h. beim Fotografen, und zwar bis 70 Jahre nach dessen Tod. Das Urheberrecht liegt nicht bei dem, der dargestellt ist, und auch nicht bei dem, der zuf�llig einen Abzug besitzt (was logischerweise mehrere sein k�nnen).

Bei Bildern aus dem 1. WEltkrieg d�rfte in aller Regel davon auszugehen sein, dass der Fotograf mehr als 70 JAhre tot ist bzw. dass der Fotograf schlicht und einfach nicht feststellbar ist.

Insofern d�rften solche Fotos frei zur Nutzung sein - und bei "Alltagsfotos" aus dem 1. WEltkrieg w�rde ich auch nicht erwarten, dass sonst jemand ein Recht geltend macht, auch wenn der Fotograf weniger als 70 JAhre tot ist.

Viele Gr��e

Tobias A. Kemper