Urheberrecht alte Poskarten

*Liebe Mitforscher,

Lieber Joachim Becker,

ich kenne auch die Regelung der 70 Jahre:

Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht unbeschränkt. Es gilt regelmäßig
bis zu 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Nach Ablauf der Schutzdauer
werden die Werke gemeinfrei, das heißt, sie können von jedermann
verwendet werden. Folgende Tabelle zeigt die jeweilige Schutzdauer der
Urheberrechte sowie der verwandten Schutzrechte.

Übersicht Schutzdauer - Urheberrechte

§64 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html&gt;

70 Jahre nach Tod des Urhebers. (post mortem auctoris)

§65 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html&gt; I

70 Jahre nach Tod des längstlebenden Miturhebers, (gemeinschaftliche
Arbeit z.B. <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__8.html&gt; §8 UrhG)

§65 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html&gt; II

betr. Filmwerke und ähnliche Werke
70 Jahre nach Tod des Längstlebenden der folgenden Personen:
Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist
der Filmmusik

§66 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__66.html&gt;

Anonyme und pseudonyme Werke
70 Jahre nach Veröffentlichung, bei Nichtveröffentlichung 70 Jahre nach
Schaffung, bei Offenbarung der Urheberschaft oder Aufhebung des
Pseudonyms siehe § 64.

§67 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__67.html&gt;

Bei Lieferungswerken ( z. B. Fortsetzungsroman, Enzyklopädie A bis Z) 70
Jahre - beginnt die Schutzdauer mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
zu laufen und zwar für jedes unselbständige Teil gesondert. ( Aber
Fristberechnung in Jahren, siehe § 69 UrhG )

§69 <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69.html&gt;
Fristen

Die Schutzdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in der das für
den Beginn der Frist maßgebliche Ereignis eingetreten ist ( z.B. Tod des
Urhebers)

Grüße, Tobias