Urbarien unter Friedrich II./Alter Fritz

Liebe Mitforscher/innen,
Der Preußenkönig Friedrich der Große hat in einer Kabinetts-Order vom 12.12.1784 für alle Dörfer des "souverainen Herzogtums Schlesien" die Errichtung von sogenannten Urbarien zur Festlegung der Rechte und Pflichten der "Untertanen" ihren Gutsherren gegenüber angeordnet. Daraufhin wurde im Jahre 1788 im Wege der Verhandlung der Kreis-Urbarien-Commission mit dem seinerzeitigen Besitzer von Hünern Ludwig von LAUE und seinen Untertanen ein Urbarium geschaffen, das noch vorhanden ist [aufgeschrieben ca. 1940 für Veröffentlichung 1941].
Auf dem Titelblatt dieses alten Buches ist zu lesen:
U r b a r i u m
des
im Wohlauschen Fürstenthum
und dessen
Herrnstadtschen Kreyse
zu Erb- und eigenen Rechten
Belegenen Ritterguths
Hünern.

Demnach müssen noch von weiteren Dörfern solche Urbarien erstellt worden sein, deren Inhalt genealogisch sehr interessant ist. Von dem Urbarium aus Hünern (zuletzt) Kr. Guhrau in Niederschlesien liegt mir nur ein Teil vor, der in der HP http://weigt-ahnen.de.to nachzulesen ist.
Wer kennt weitere "Urbarien" aus der Zeit? Wo könnten sie gesammelt und aufbewahrt worden sein?

Ich wünsch allen noch einen schönen Sonntag

. Armin (WEIGT) weigt-old@gmx.de