Unterschriftsbeglaubigungen 1940

Guten Morgen,

zu den nachgenannten Notariatsakten, die im Landesarchiv Saarbrücken
aufbewahrt werden, gibt es nur einen sog. Verbleibvermerk. Das bedeutet, daß der
Notar die Echtheit einer Unterschrift beglaubigt hat. Das Dokument, um das
es geht, liegt nicht bei, weil es nicht vom Notar ausgefertigt wurde. D.h.
„außer“ dem „lapidaren“ Hinweis auf diesem Verbleibvermerk erfahren wir
nicht, um was es eigentlich ging.
Wir wissen nur, daß diese Person an diesem Tage in St. Wendel war. Ich
finde interessant, womit sie sich ausgewiesen hat. Denn das mußte sie, sofern
sie dem Notar nicht persönlich bekannt war.
Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger, St. Wendel