Unterschied unverehelicht - unehelich

Hallo Gunde,

unverehelich bedeutet ganz schlicht und einfach unverheiratet = ledig!

Unehelich ist ein Kind, das von einer unverheirateten Frau geboren wurde.

Ein Kind das mindestens 300 Tage nach dem Tod des Ehemannes geboren wurde,
ist nicht unehelich sondern außerehelich! Dies gilt nach heutiger Rechtslage auch für geschiedene Paare. Außerehelich ist ein Kind auch, wenn die Vaterschaft
erfolgreich angefochten wurde.

Grüße
Marina

Liebe Marina,
Du hast nau heutiger Definition recht. Aber unsere KB-Schreiber haben diese
nicht gekannt.
Gruß
Werner

Hallo Marina,

unverehelich bedeutet ganz schlicht und einfach unverheiratet = ledig!

Unehelich ist ein Kind, das von einer unverheirateten Frau geboren
wurde.

dann müßte ja eigentlich in allen Einträgen über unverehelichte Mütter
gleichzeitig auch das Kind unehelich genannt werden.

Ein Kind das mindestens 300 Tage nach dem Tod des Ehemannes geboren
wurde, ist nicht unehelich sondern außerehelich! Dies gilt nach
heutiger Rechtslage auch für geschiedene Paare. Außerehelich ist
ein Kind auch, wenn die Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde.

Dies klingt mir, wie du schon sagst, nach einer modernen Definition.
Aber wurde die wohl schon vor 160 Jahren im kirchlichen Umfeld
angewandt?

Gruß,
Gunde