Unterscheid Rittergut & "normales" Gut

Hallo,

wo ist eigentlich der Unterscheid zwischen einem Rittergut & "normalem" Gut??
kann ein Rittergut auch aussehen wie ein ganz normales Gut??

Danke f�r die "Nachhilfe",
Anja

betgr.
wo ist eigentlich der Unterscheid zwischen einem Rittergut & "normalem"
Gut??

Adalbert Goertz responds >>>>>>>>>>>>

Vor 1812 waren bestimmte grosse Gu:ter im adligen Besitz und fu:r
gewo:hnliche Sterbliche tabu. (Grossgrundbesitzer). Dieses waren
die Rittegu:ter. Durch die Steinschen Bodenreformen a:nderte sich das.
Der Adel verlor allma:hnlich viele Privilegien, einschl. Polizeihoheit
auf den Rittergu:tern. Wer mehr daru:ber wissen will, insbesondere
die Arbetisverha:tlnisse auf dem Lande, sollte sich fu:r das
Gesinderecht interessieren (google).
Hierzu auch meine Zeittafel auf meiner Webseite unten

Guten Tag -

In "Brockhaus' Conversations=Lexikon... Dreizehnte ... Auflage...
Leipzig 1886.." findet sich folgendes:
"Rittergüter hießen im alten Deutschen Reich diejenigen Güter,
deren Besitzer urspünglich Ritterdienste zu leisten hatten und
dafür von der ordentlichen Landessteuer befreit waren." Dann
werden verschiedene Rechte der Ritter und deren allmähliche
Abschaffung aufgeführt und schliesslich festgestellt, dass
"... die neue Kreisordnung für die östl. Provinzen .. die
meisten nicht mehr haltbaren besonderen Rechte der R. beseitigt
[hat]. Namentlich dürfen auch Bürger und Bauern jetzt R. er-
werben."

Vom 'Aussehen' steht nichts in dem Artikel und nach meinen
persoenlichen Beobachtungen sind Unterschiede auch nicht
erkennbar - wenn man von alten Familenwappen an den Gebaeuden
einmal absieht.

Mit freundlichen Gruessen - Karl M. Brauer.

Prof.Dr.Karl M. Brauer,Damsdorfer Weg 11,D-14109 Berlin,
eBrief: karl.m.brauer@t-online.de -- Fax: 030 8060 3795,
----- Forschungsgebiete: Ermland und Koschneiderei -----
------ Ortsbewohnerbuecher und Vorfahrenbericht: -------
------ www.brauer-allenstein.privat.t-online.de --------

"Anja Pfeiffer" <pfeiffer@ilumi.de> schrieb:

Liebe Listenteilnehmer,
es gab die Frage, wie ist der Unterschied des "Gutes" zum "Rittergut"
Ich habe mal gehört:
Wenn der Gutsbesitzer im Reichstag gesessen hat, dann wurde sein Gut als "Rittergut" bezeichnet, unabhängig von der Größe. Richtig oder Falsch???
Gruß Jan-Holgar

"Anja Pfeiffer" <pfeiffer@ilumi.de> schrieb:

betr.
Wenn der Gutsbesitzer im Reichstag gesessen hat, dann wurde sein Gut als
"Rittergut" bezeichnet, unabhdngig von der Grv_e. Richtig oder Falsch???

Adalbert Goertz responds >>>>>>>>>>>>

Der Begriff Ritergut geht schon weit vor 1807 zuru:ck, als es noch keinen
Reichstag gab und war damals mit dem Adel verknupft, z.T. bis vor 1400.

Es ist in sofern richtig, dass der Rittergutsbesitzer VOR 1806 den preussischen Staenden angehoerte, die allerdings keine Institution des Heiligen Römischen Reiches waren, da das Herzogtum Preussen souveränes Eigentum des Markgrafen <und Kurfuersten> von Brandenburg war, der DIESES Eigentum in ein Koenigreich umgewandelt hatte. Verfassungsrechtlich blieben die brandenburgisch-preussischen Staats-teile jedoch selbständig (Markgrafschaft Brandenburg, Herzogtum Magdeburg, Fürstentum Minden, Fürstentum Halberstadt usw) und brachten mem Kurfuersten eigene Stimmen auf den verschiedenen "Bänken" des Regensburger Reichstages ein

die zu den Ritterguetern gehoerenden Vorwerke hatten keinen Sitz und keine Stimme in der Staendeversammlung..

Ernst

PS: Auch noch 1815 gehoerte werder Ost- noch Westpreußen noch Posen zuerst zum Deutschen Bund.