Was einen Bauern (bzw. im weitesten Sinne den Bauernstand) auszeichnet, ist
hier beschrieben:
Was in dem Zusammenhang Leibeigenschaft bedeutet, findest Du hier:
Dazu kannst Du dann noch im Zusammenhang mit Leibeigenschaft etwas �ber "jus
primae noctis" (dem "Recht der ersten Nacht") hier lesen:
Danach kann man nicht sagen:
Der Bauer war zu der in Frage stehenden Zeit Leibeigener und der Holl�nder
nicht.
Der Holl�nder konnte ebensogut Leibeigener sein - nur dass er eben
Milchwirtschaft nach Art der Niederl�nder (Holl�nder) in gr��erem Stil
betrieb. Doch auch dazu wird Dein 4. Urgro�vater wohl P�chter des
Holl�nderhofes gewesen sein.
Mit anderen Worten:
Es mu� nicht so gewesen sein, dass er durch �bernahme des Holl�nderhofes
nicht mehr Leibeigener war.
Kann aber - wenn er sich freigekauft hatte - was aber eher seltener vorkam.
Wegen des Zusammenhanges "Leibeigenschaft" und "jus primae noctis":
Das mu� nicht zwangsl�ufig gewesen sein. Viele Gutsherren haben von ihrem
Recht (das �brigens kein geschriebenes Recht war) keinen Gebrauch gemacht.
Um zu Deiner Fragestellung eine einigerma�en schl�ssige Antwort zu finden,
m��test Du noch etwas mehr zu den damaligen Rechts- und
Herrschaftsverh�ltnissen herauszufinden versuchen. z.B. weshalb hat er den
Holl�nderhof �bernommen? Hat er ihn erworben? War er als Bauer Abh�ngiger
eines Gutsherrn oder war er "freier" Bauer? War der Gutsherr des Bauernhofes
der gleiche wie der des Holl�nderhofes (das w�re wichtig f�r die Frage ob er
sich freikaufen oder aus dem ersten Abh�ngigkeitsverh�ltnis "entlassen"
werden mu�te).
Sicher kann man das alles heute wohl nicht mehr so genau nachvollziehen.
Es w�rde also wohl alles bei Spekulationen bleiben.
Bei dieser Gelegenheit:
Es gibt ja mehrere R�bel (eins bei Eutin/SH und eins am M�ritzer See/MV);
Es gibt auch mehrere Orte Dambeck (8 an der Zahl);
Auch Ludorf gibt es 3 Orte mit dem Namen.
Wenn man sich das auf der Karte ansieht, kommen wohl nur Dein Dambeck
(R�bel/MV/M�ritz) und Ludorf (auch dort) in Frage.
Wobei es sich vermutlich um das Dambeck etwas 10 km westlich R�bel handelt.
Wenn es sich allerdings um das Dambeck etwa 20 km Luftlinie �stlich R�bel
handelt, gibt's ein Problem:
Das Dambeck lag n�mlich im Gro�herzogtum Mecklenburg-Strelitz, w�hrend R�bel
ja in Mecklenburg-Schwerin lag.
Also zwei verschiedene Herrschaftsbereiche.
Da h�tte also Dein Vorfahr tats�chlich "entlassen" werden oder sich
"freikaufen" m�ssen, um nach Ludorf �berzusiedeln.
Doch soweit will ich gar nicht gehen, denn das Ludorf, was hier wohl in
Frage kommt, liegt etwa 5 km �stlich von R�bel, an der M�ritz.
Somit w�re Dein Vorfahr im gleichen Herrschaftsbereich (Meck-Schwerin)
geblieben.
Von den Entfernungen her kann das ja auch alles bestens hinkommen.
Somit bliebe jetzt nur noch die Frage zu kl�ren:
Ist es sicher, dass er als Bauer auch Leibeigener war? Oder nimmst Du das
nur an?
Und weshalb sollte er als Holl�nder nicht mehr Leigeigener gewesen sein?
Wie Du in o.a. Verweisen nachlesen kannst, besteht ja zwischen Bauer und
Holl�nder kein Standesunterschied - Dein Vorfahr ist also nicht
"aufgestiegen" - es sei denn, dass er sich freigekauft hat.
Zu dieser Annahme hast Du aber ja keinen Beleg - oder?
alle Holländer, Schäfer und Müller können nicht frei sein. Meine Abschriften von Schuberts Beichtkinderverzeichnis von 1751 enthalten mindestens einen Windmüller der ein Amtsuntertan ist und etliche Holländer, Müller und Schäfer bei denen nicht extra vermerkt ist ob sie Untertanen oder Freie waren. Wahrscheinlich erscheint es mir, dass diese dann Untertanen waren. Du hast aber Recht, es gibt relativ viele freie in dieser Berufsgruppe.
Es hat offensichtlich auch einen regen Austausch von Untertanen gegeben, sowie die Genehmigung ausserhalb des Amtsbereichs zu dienen. Außerdem haben Grundherren (ritterschaftliches Amt) vermutlich ihre bevorzugten Untertanen mitgenommen, wenn sie Güter erwarben. Oder haben Untertanen auf ihre Güter nach Gusto verteilt, so sie denn mehrere Güter hatten.
In Schwerin habe ich in dem Zusammenhang folgende interessante Akten gefunden (vermutlich für Deine Suche nicht direkt relevant, aber interessant nach ähnlichen Akten in Deiner Gegend zu suchen:
1.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/11 D.A. Gadebusch-Rehna, Allgemeine Domanialsachen, Untertanen - Leibeigenschaft, Akte 580, Jahre 1674, 1736-1810, Titel: Loskaufung von Amtsuntertanen aus der Leibeigenschaft und der Austausch von Amtsuntertanen
2.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/11 D.A. Gadebusch-Rehna, Allgemeine Domanialsachen, Untertanen - Leibeigenschaft, Akte 581, Jahre 1683, 1731-1755, Titel: Freilassung und Loskaufung von Amtsuntertanen aus der Leibeigenschaft bzw. der Amtsuntertänigkeit
3.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/11 D.A. Gadebusch-Rehna, D.A. Rehna, Untertanen Allgemein, Akte 1072, Jahre 1770-1771, Titel: Inventarium der sämtlichen Untertanen zum Amte Rehna gehörigen leibeigenen Untertanen von Johannis
4.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/11 D.A. Gadebusch-Rehna, D.A. Rehna, Untertanen Allgemein, Akte 1073, Jahre 1778-1779, Titel: Grundliste der sämtlichen Untertanen des Amtes Rehna im Jahre ...
5.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/11 D.A. Gadebusch-Rehna, D.A. Rehna, Untertanen Leibeigenschaft, Akten 1081-1104, Jahre insges. 1665-1827, Inhalt: Freikaufungen und Freisetzungen meist zum Zwecke der Heirat (also Frauen), sowie Verkauf und Ankauf von Leibeigenen an andere Ämter oder Güter sowie Rückforderung entflohener Leibeigener aus Lübeck
6.. Altes Aktenarchiv - 2.22 - 10/13 D.A. Grevesmühlen, Allgemeine Domanialsachen, Untertanen - Allgemeines, Akte 578, Jahre 1797-1816, Titel: Verzeichnis von den außerhalb des Amtes dienenden Amtsuntertanen
Ich kann leider noch nichts genaues darüber berichten, bis jetzt hatte ich nur Zeit sie zu entdecken und nicht sie zu durchforsten.