Unehelicher Name

Liebe Listis !

Ich habe ein paar Fragen an erfahrenere Familien-Forscher.

- Einer meiner Vorfahren ist laut Abschrift aus einem Trauregister unehelicher
Sohn, hat aber den Nachnamen des Vaters erhalten, ca. 1853. War das möglich ?
Oder haben die beiden dann später vermutlich geheiratet ?

- Ich habe Abschriften von Urkunden, in denen Namen von Kindern erwähnt
werden, die in einer Datenbank, die ich zu dieser Stamm fand, aber nicht
auftauchen. Nun ergibt sich natürlich die Frage, wem zu trauen ist. Kann ich
davon ausgehen, dass Standesämter und Kirchenbuchämter immer sehr sorgfältig
an die Abschriften übertragen, hier also die größere Zuverlässigkeit zu sehen
ist ?

Wer mir seine Meinung dazu mal schreiben möchte .....

Dank im Voraus.

Klaus (Hamann)

Hallo,
zumindest hier in der Oldenburger Gegend war es Standard, daß auch uneheliche Kinder den Namen des Vaters erhielten. Eigentlich nur, wenn der Vater nicht bekannt war, gab es den Namen der Mutter.

Was die Zuverlässigkeit angeht: wir alle machen Fehler. Da die Datenbank wohl eine Sekundär- oder Tertiärquelle ist, ist die Chance auf Fehler sicher größer; aber auch die Herren Pastoren damals haben Fehler gemacht.

Schönen Gruß

Heiko (Ahlers)

"Klaus H.G. Hamann" <khbabra@t-online.de> schrieb:

Hallo Klaus,

ich möchte Deine Frage für den genannten Zeitraum und die Jahrzehnte davor
mal nur für das Herzogtum Lauenburg beantworten, weil ich mich da am besten
auskenne. Dort erhielten unehelich geborene Kinder den Nachnamen des Vaters,
wenn dieser das Kind als seines anerkannt hat. In diesen Fällen ist der
Vater im Geburts-/Taufeintrag mit aufgeführt, häufig als "angeblicher"
Vater. In den meisten Fällen findet man hier bald nach der Geburt eine
Heirat der Mutter mit dem Vater des Kindes.
Mein Urgroßvater, 1860 in Hamburg geboren, erhielt allerdings den FN seiner
aus Ratzeburg stammenden Mutter. Wer der Vater war, blieb ihr Geheimnis, sie
hat jedenfalls einen anderen Mann geheiratet.

Wenn es bei Dir um Abschriften von Kirchenbucheinträgen geht (bei
Standesamtseinträgen weiß ich dies nicht), die in den 1930er Jahren
stattgefunden haben, kann ich ebenfalls aus eigener Erfahrung sagen, dass
keine Garantie besteht, dass die Abschriften zu 100 % mit den KB-Einträgen
übereinstimmen, jedenfalls dann nicht, wenn die Einträge schwer lesbar sind.

Gruß
Brigitte (Schymura)

Hallo Klaus,
da ich auch einige KBs abschrieb, zwecks Register, mußte ich auch die
unehelichen Kinder abschreiben. Wenn der Vater der Hebamme angegeben
wurde, hatte das Kind dessen Familiennamen. Nicht immer fand eine Heirat
der Eltern statt, dann muß man weiter suchen. Leider waren sie nicht
immer im gleichen Kirchspiel geblieben, was dann die Such erschwert.
Was nun die Richtigkeit von Standesamt und Kirchenbuchamt angeht, kann
ich nicht mitreden, da ich dafür keinen Vergleich unter meinen Ahnen
habe.
Ich weiß nur von mir selbst, daß ich den Familiennamen meiner Mutter
bekam, obwohl sie wußte wie mein Vater hieß. Das war im Jahre 1948 so.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben und wünsche weiterhin viel Erfolg,
doch noch auf die richtige Spur zu kommen.
Gruß Renate aus Stade