Liebe Rotraud Ilisch, liebe Margot,
vielen Dank f�r Ihre/Deine Reaktion auf meine Anfrage nach Gerichtsakten bei
unehelichen Geburten. Nat�rlich ist die Praxis bei den diesbez�glichen
Kirchenbucheintr�gen sehr vielf�ltig regional und z.T. auch von Pfarrer zu
Pfarrer unterschiedlich. Ich kenne z.B. einige ostwestf�lische (evang.)
Kirchenb�cher, in denen die unehelichen Kinder fast immer nur unter
Nennung der Mutter auf dem Kopf eingetragen wurden & Und die Variante,
dass beide Eltern genannt werden, ist nat�rlich verbreitet, sobald der Vater
bekannt ist. Dass aber nur der Vater genannt wird, ist mir noch nicht so oft
begegnet &
Selbstverst�ndlich ist dein Hinweis, liebe Margot, richtig, dass oft erst
nach ein/zwei Kindern geheiratet wurde, wenn die wirtschaftliche Situation
gekl�rt war und die entsprechenden Erlaubnisse vorlagen (regional sehr
unterschiedlich). Aber da sollte man dann ein n�chstes Kind im Zeitraum von
ein/zwei/drei Jahren erwarten; das scheint in dem Fall, um den es mir geht,
nicht so zu sein. Die L�cke zwischen 1746 und 1752 erscheint mir f�r diese
L�sungsvariante einfach zu gro�.
So bleibt mir nur die Hoffnung auf den Necrolog oder eben auf
diesbez�gliche Gerichtsakten &
Mit vielen Gr��en,
Karsten (Schneider).
Ich beziehe mich auf: