Uneheliche Kinder

Grüß Gott,
bei der Auswertung der Taufen in Wallensen ist mir aufgefallen, dass bei unehelichen Kindern, in dem KB als Hurkind bezeichnet,
teilweise viele Gevatter aufgeführt sind. Nachstehend sind die Einträge genannt, bei denen mindestens acht Personen genannt werden.
Die Angaben sind verkürzt dargestellt. ~ Taufe / V: Vater / M: Mutter / G: Gevatter M=Männer, F= Frauen

~ 25.07.1744 Mädchen / V: aus Weenzen / M: nicht genannt / G: 5M 5F
~1756 Knabe / V: aus Banteln, Musquetier in Einbeck / M: aus Marienhagen, duplex meretrix (= doppelte Hure ) / G: 6 M 4 F
~ 31.03.1762 Mädchen / V: soll ein hess. Soldat / M: aus Ottenstein / G: 4 M 13 F
~ 29.03.1764 Knabe / V: nur Name / M: Name, kath. Religion / G: 12 M 8 F
~ 04.03.1763 Knabe / V: Paderborner Soldat / M: aus Corbecke in Paderbornesche / G: 10 M 4 F
~16.01.1765 Mädchen / V: Dragoner unter bockschen Regiment / M: nur Name / G :0 M 10 F
~07.03.1769 Mädchen / V: nur Name / M: aus Brfemke / G: 5M 6 F

Diese Reihe setzt sich weiter fort.
Welche Bedeutung haben die Vielzahl von Gevattern, die nur bei unehelichen Kindern aufgeführt worden sind?
Können hieraus Schlüsse gezogen werden auf evtl. freiwilligen Unterhalt?
Für jede Antwort bin ich dankbar.

Bleibns gsund!!!
Burkhard Hoppe

Grüß Gott,