Uneheliche Kinder in der Vorderpfalz

Hallo,

in Heuchelheim bei Frankenthal bekam meine Urgro�mutter 4. Grades um 1850 sieben uneheliche Kinder. Der Vater ist unbekannt. Zwei ihrer T�chter bekamen ebenfalls uneheliche Kinder, Vater unbekannt. Sie stammte aus einer Handwerkerfamilie und war selbst N�herin. Jemand sagte mir, dass sei normal gewesen, da manche Familien sich eine Heirat nicht h�tte leisten k�nnen. Aber w�re dann nicht wenigstens der Vater im Kirchenbuch eingetragen? In dieser Gegend ist das wohl h�ufiger der Fall, auch bei den verwandten Familien habe ich dieses "Ph�nomen" noch ein paar Mal gefunden. Wer wei� dar�ber mehr?

Viele Gr��e,

Alexandra (Hannon), Friedelsheim

Alexandra,
ich kann Dir kein Beispiel aus Deiner Gegend nennen. Meine Grossmutter war Witwe mit 3 kleinen Maedchen. Meine Mutter wurde unehelich als 1. Kind des spaeter 2. Ehemanns geboren und erst nach den danach geborenen Zwillingen, also jetzt hatten Sie 3 Kinder, haben meine Grosseltern geheiratet. Von der Volkszaehlung weiss ich das mein Grossvater bereits beim 1. Kind schon im Bauernhof meiner Grossmutter gewohnt hat. Diese Grossmutter war auch unehelich und Ihr Vater ebenfalls, aber beide Elternpaare haben spaeter geheiratet. Mindestens auf den Doerfern war eine Hochzeit eine grosse Feier mit der ganzen Verwandtschaft und auch den Nachbarn. Es war deshalb auch mit viel Geld verbunden. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt musste man auch eine Erlaubnis der Herrschaft bekommen. Einer der erfahrenen Forscherkollegen koennte Dir das genauer erklaeren.

Viele Gruesse

Marie-Luise (Miller)
Sparks, Nevada, USA

Hallo Alexandra,

   ich bin nicht ganz fit zu wem die Pfalz damals geh�rt hat. Im
   Sudetenland haben sich die F�lle der unehelichen Kinder bei dem der
   Vater nich eingetragen wurde nach einem Erlass des Kaisers drastisch
   erh�ht.
   Urspr�nglich (ich meine bis 1798 - ich schaue nochmal genau nach)
   durfte der Pfarrer der Vater eingetragen wenn die Mutter ihn genannt
   hat - er war wohl sogar verpflichtet ihn einzugtragen nach dem Erlass,
   musste mindestens der Vater zustimmen, teilweise auch die Eltern oder
   der Lehnsherr. Manche Pfarrer haben sich zumindest im Sudetenland
   teilweise geweigert die V�ter einzutragen.

   Heiraten konnte man damals nur wenn man das Geld hatte oder zumindest
   die Zustimmung des Lehnsherren oder �hnlichen. Das ist kein Ph�nom�n
   der Pfalz. Vielleicht gab es auch damals in Heuchelheim einen Pfarrer
   der alles sehr eng und streng gesehen hat.

   Lg
   Doreen

Hallo Alexandra,

sieben uneheliche Kinder ist nat�rlich schon au�ergew�hnlich !
Aber noch um die Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert waren
uneheliche Kinder in bestimmten Bev�lkerungsschichten nicht
selten.
Eine besonders betroffene Gruppe stellte dabei das (weibliche)
Hauspersonal dar. Meine Urgro�mutter (geb. in JOCKGRIM) war
als Hausm�dchen in R�LZHEIM in Anstellung. 1883 bekam sie
meinen Gro�onkel als uneheliches Kind. Einschl�gige Nachforschungen
konnten keinen Hinweis auf den Vater erbringen.

In der Familie gingen zwei Ger�chte, die vor dem Hintergrund der
damaligen Zeit sicherlich realistisch sind, warum kein leiblicher
Vater dokumentiert war:

1. Der Vater war m�glicherweise der �rtliche Pfarrer.

2. Sie war in einem j�dischen Haushalt angestellt, und der
leibliche Vater war Jude.

Voraussetzung war in jedem Fall, dass sich der Vater nicht zu
seiner Vaterschaft bekannte, was damals ebenfalls eher die Regel war !

Gru�
Rudolf (KINZINGER)