Uneheliche Kinder im Programm

Hallo Michael,

Mit welchem Familiennamen gebe ich nun C in mein Programm ein ?<

da dass Kind (C) nach der Heirat legitimiert wurde, trägt es offiziell nach
dem preußischen Personenstandsgesetz den Namen des Vaters. Auch in dem Fall,
dass das Kind vor 1874 geboren wurde, als es das Gesetz so noch nicht gab,
würde ich genealogisch so verfahren.

Viele Grüße
Eberhard

Hallo,

ich gebe immer den Namen an, der bei der Geburt "festgelegt" wurde. Alle
anderen Nachnamen sind durch Adoption, Heirat, Scheidung usw. veränderlich,
so dass ein Mensch im Laufe seines Lebens verschiedene Nachnamen tragen
kann.

Viele Grüße

Klaus-Peter (Fitzner)

Lieber Michael,
lieber Eberhard,
da die Standesamtsbücher alphabetische Register haben und eine Geburt dort
verzeichnet ist, wäre ich der Meinung, daß das Kind unter dem Geburtsnamen
erfaßt werden solltewoch, 2. April 2008 18:05:33 schrieb E. Schwarzbach: