Uneheliche Kinder im Kirchenbuch

Liebe Mitfroscher,
wer weiß, nach welchen Kriterien der Vater eines unehelichen Kindes im Kirchenbuch eingetragen wurde. Bei meinem Urgroßvater Richard Karl Friedrich SIMON * 15.10.1856 in Fürstensee/Altstrelitz steht der Vater Richard FISCHER, Porzellanmaler aus Berlin im Kirchenbuch.
Bei seiner Schwester Therese Wilhelmine Marie Johanne SIMON * 06.02.1858 im gleichen Ort ist kein Vater eingetragen. Mußte der Vater bei der Eintragung anwesend sein? Wenn ja, könnte ich daraus schließen, dass R. FISCHER zum Zeitpunkt der Taufe seiner Tochter bereits nach Amerika abgereist wäre.
Vielen Dank.
Martina (Hentschel)

Die Vorgehensweisen waren sicherlich unterschiedlich.
Aber häufig steht bei solchen Kindern, wo ein Vater angegeben ist, ein
Zusatz dabei wie - angeblich, geständig usw..
Ich glaube nicht, dass die Anwesenheit des angeblichen oder tatsächlichen
Vaters dafür notwendig war.
Wenn keine Angaben zum Vater existieren, dann hat wohl keiner welche gemacht
oder machen können.
Auf alle Fälle wäre ich vorsichtig mit der Annahme 2 zu verschiedenen Zeiten
geborene Kinder einer Frau hätten auch in jedem Fall ein und denselben
Vater.

Herzliche Grüße

             Silke Sarnow

Liebe Interessierte,

ich fragte einmal nach und bekam mehrere Hinweise aus unterschiedlichen Landschaften und stellte die einmal zusammen:

http://www.riecken-online.de/uneheliche%20geburten.html

Wer Interesse hat, m�ge bitte einmal lesen.

Grfu�
Klaus (Riecken)
www.Riecken-online.de