Liebe Liste,
in meiner Familie in der Pfalz ist im 18.Jh.auch mal so etwas vorgekommen.
1783 wure in Neustadt/Weinstrasse ein M�dchen geboren als "uneheliches Kind der Ehefrau", "als Vatter angegeben: ein in Speyer auf Werbung liegender Unteroffizier".
Die Ehefrau selbst war mit einem kaiserlichen Soldaten verheiratet. Das angemasste Recht des Rangh�heren?
Gruss
Colette
www.llorca.ovh.org