Hallo,
in einem KB Eintrag habe ich auch gelesen:" ...die aussereheliche Tochter
des..." Später heiratet der Vater. Könnte es sein, dass es die Mutter ist und
daher nicht "unehelich" bei der Tochter steht?
Gruss
Andreas
Hallo,
in einem KB Eintrag habe ich auch gelesen:" ...die aussereheliche Tochter
des..." Später heiratet der Vater. Könnte es sein, dass es die Mutter ist und
daher nicht "unehelich" bei der Tochter steht?
Gruss
Andreas
Hallo,
die Erklärung von Georg wäre ja eine Möglichkeit, nut ganz haut das mit den
Daten nicht hin.
Also am 12.Sept. 1850 wurd der uneheliche Sohn geboren, es ist kein Vater
angegeben und er hat immer den Namen der Mutter behalten.
Am 13. Mai 1861 wurde der außereheliche Sohn geboren, in dem Geburteneintrag
des Kirchenbuchs findet sich noch folgender Vermerk:
Nur leider sind meine Lesekünste zu schlecht um alles zu entziffern, aber
vielleicht findet sich darin eine Erklärung.
Die Mutter heiratete erst am 5 Sept. 1862, was aus ihr wurde ist mir derzeit
noch nicht bekannt.
Viele Grüße
Katharina
Ich lese dies:
- - -
Johann Gottlieb Seidel, Ortsb�rger und Bauerngutbesitzer zu E....dorf hat sich nach erfolgter Eheschlie�ung vorgenannter defl. zum Vater ihres vorgenannten Kindes bekannt und auf Eintragung desselben auf seinen Namen, wie (auch) vorstehend (?abr�ckend?) geschehen, angetragen
(....tzsch) den 21. Mai 1867 (....) Name des Pfarrers
und in Klammern (s. unten)
- - -
defl. = deflorata = entjungfert
Ich denke, es war so:
Die Kindsmutter hat ein uneheliches Kind * 1850
Sie bekommt ein weiteres uneheliches Kind * 1861
Sie heiratet vor dem 21.5.1867 den Erzeuger des 2. Kindes
1867 tr�gt der Pfarrer die �nderung des Kindsnamens ein, nachdem der Erzeuger die Vaterschaft durch Heirat anerkannt hat. In diesem Fall h�tten aber "unehelich" und "au�erehelich" die gleiche Bedeutung. Was man tolerieren k�nnte, obwohl die W�rter eigentlich einen unterschiedlichen Sinn haben. Was ich zus�tzlich pr�fen w�rde: Haben die genannten Kinder wirklich die gleiche Mutter? Ich habe bei meinen Erkundungen mehrfach festgestellt, da� es immer auch Personen gleichen Namens gegeben hat, die manchmal sogar im gleichen Dorf lebten.
Beste Gr��e
Gerhard v. Pazatka Lipinski
Hallo,
die beiden Kinder gehören zu selben Mutter, da auch der Vater der Mutter mit
aufgeführt und identisch ist.
Mit der "Übersetzung" erklärt sich mir nun auch warum der Eintrag
durchgestrichen wurde. Genau im nächsten Kirchenbucheintrag wurde ein
außerehelicher Sohn von der Schwester der Mutter geboren, die später Johann
Gottlieb Seidel geheiratet hat.
Damit wäre jedoch die Frage nach un- und außer noch nicht geklärt. In der
aktuellen Rechtssprechung gibt es dazu klare Richtlinien, (siehe:
Unehelichkeit – Wikipedia) aber wie es damals aussah ist schwer
zu sagen.
vg katha