Hallo Liste,
nur eine kurze Frage zu zwei Kirchenbucheinträgen.
Gibt bzw. gab es um 1850 (rechtliche gesehen ) einen Unterschied zwischen
unehelichen und außerehelichen Kindern?
Danke und viele Grüße
Katharina
Hallo Liste,
nur eine kurze Frage zu zwei Kirchenbucheinträgen.
Gibt bzw. gab es um 1850 (rechtliche gesehen ) einen Unterschied zwischen
unehelichen und außerehelichen Kindern?
Danke und viele Grüße
Katharina
Hallo Katharina,
wie das rechtlich aussieht, wei� ich nicht, aber uneheliche Kinder m��ten
von ledigen Frauen abstammen, au�ereheliche dagegen von verheirateten
Frauen. Was zutrifft, m��te sich doch herausfinden lassen.
Gerhard v. Pazatka Lipinski