Hallo Hans Peter Albers,
bei meiner Antwort ging es darum, um es hier wieder in den richtigen Zusammenhang zu bringen, daß Torsten Minse privat erhaltene Mails von Johannes Witt veröffentlicht hat, zu dem Zweck, in dieser Öffentlichkeit Johannes' (verständliche) Reaktion in einer verbal sehr ungehörigen Form zu kommentieren.
Ich zitiere dazu einen Anwalt:
"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen aus dem Privat- oder Intimbereich anderen bekannt werden sollen (vgl. dazu Jarass/Pieroth, GG, Art. 2 Rn 28a)"
Es ging mir nicht darum, rechtswissenschaftlich die Auswirkungen des Urheberrechts für Wissenschaft im allgemeinen und Ahnenforschung im besonderen zu untersuchen.
Viele Grüße,
Jürgen