Liebe Mitforscher,
bevor es weiter eskaliert nur zur Klarstellung: Die Kirchengemeinden haben das Urheberrecht an den Kirchenbüchern, auch Kopien oder Abschriften dürfen nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ein Mitglied der "Schleswig Holsteinischen Familienforschung" wollte die Heiratsregister in Schubert-Art veröffentlichen, mit der Bearbeitung der Anfrage geht die Nordelbische Kirche seit einem Jahr schwanger (Bedenken wegen Datenschutz...).
Merkwürdigerweise bestehen aber anscheinend keine Bedenken gegen die Veröffentlichungen eigener Ahnenreihen!
Ich verstehe auch nicht die Weigerung von Johannes Witt wegen der Freigabe seiner "Übersetzungen", denn er ist nicht der Eigentümer der Kirchenbücher, eine bloße Übersetzung in die heute gebräuchliche Schrift begründet kein Urheberrecht. Aber das Problem lässt sich einfach umgehen, indem andere die Einträge nochmals abschreiben. Wenn dann nicht der komplette Eintrag sondern nur die Namen und Datumsangaben genannt werden, geht das wohl in Ordnung (ohne Gewähr).
Zum "BRIEFGEHEIMNIS": Das schützt nur den VERSCHLOSSENEN BRIEF! Nicht mehr! Offene Briefe sind nicht durch das Briefgeheimnis geschützt.
Außer Absender und Empfänger darf niemand einen Brief öffnen, übertragen auf Mail: Wer irrtümlich ein falsches Mail erhält, darf dieses nicht weitergeben. Absender und Empfänger dagegen dürfen! Ob das dann dem Korrespondenzpartner recht ist, müssen beide untereinander ausmachen.
Viele Grüße
Peter (Drygalla)