Unbekannter Ausdruck

Vielen Dank f�r die hilfreichen Antworten.

Ich verstehe den Eintrag jetzt so: Der Knecht ist
wegen eines Vergehens zum Tode verurteilt worden, und
zwar durch R�dern. Vorher hat er sein bisschen Geld
f�r sein Seelenheil der Kirche vermacht. Leider nennt
der Autor des Aufsatzes aus dem Jahr 1905, aus dem das
Zitat stammt, das Vergehen nicht.

Es geht um das Sch�ffenbuch 1388-1561 von Pr.
Friedland. Und angeblich kommen darin nur wenige
Strafprozesse vor. An einer Stelle hei�t es: "Auch
Totschlag wurde durch Abbitte und Zahlung einer
Geldsumme, deren H�he meist nicht angegeben ist,
g�tlich beigelegt. 1465 einigte man sich auf S�hnung
einer "mortsache" durch Zahlung von 20 Mark geringen
Geldes." Da frage ich mich schon, was wohl der Knecht
gemacht hatte.

Viele Gr��e
Petra Foede

--- J�rgen Gottschewski
<Gottschewski.Augsburg@t-online.de> schrieb:

Hallo!

petra foede schrieb:

>Hallo liebe Mitforscher,
>
>ich habe ein Zitat aus einem alten Sch�ffenbuch
>gefunden, das ich leider nicht verstehe: "Der
Knecht,
>der geradebrachtet wart von dem Voite ..."
>Kann sich jemand etwas unter "geradebrachtet"
>vorstellen?
>
>
>
Wie einige Mitschreiber schon bemerkten, geht es
hier wohl um das
Brechen der Knochen _bevor_ man einen
Hinzurichtenden auf das Rad
"flechtet". Im Einzelnen ging es darum, einen
verurteilten T�ter zu
t�ten (meist durch Erw�rgen, K�pfen, H�ngen...) und
ihn dann mit
zerst�rtem K�rper zur Schau zu stellen, quasi als
Strafversch�rfung.

Mit der Folter (wie von jemand erw�hnt) hat das
alles wohl nicht viel zu
tun, da gab es andere, subtilere Methoden, bei dem
der Delinquent f�r
die eigentliche Hinrichtung (Leibstrafe, Halsstrafe)
am Leben blieb.

Wie grausam der Mensch doch sein kann...

Zu all dem passt, dass hier der wohl reuige S�nder
sein Restverm�gen
(das nach Bezahlung des Henkers �brig blieb) einem
guten Zweck gestiftet
hat.

Beste Gr��e

J.
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